Sie besitzen eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte und haben einen neuen Pass bekommen? Dann können Sie Ihre Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte neu ausstellen lassen.
Sie besitzen keine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte, sondern einen Aufenthaltstitel (zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis)? Dann informieren Sie sich bitte im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Wenn Sie vor Ausstellung der neuen Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ins Ausland reisen möchten:
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.