Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte - zu einem neuen Pass übertragen

Sie besitzen eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte und haben einen neuen Pass bekommen? Dann können Sie Ihre Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte neu ausstellen lassen.

Sie besitzen keine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte, sondern einen Aufenthaltstitel (zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis)? Dann informieren Sie sich bitte im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.


Wenn Sie vor Ausstellung der neuen Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ins Ausland reisen möchten:

Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.

Voraussetzungen

  • Besitz einer Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte
    Die Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte wurde Ihnen als Familienangehöriger eines Bürgers der Europäischen Union – EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt. Sie selbst besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der EU oder des EWR.
  • Neuer Pass
    Sie haben einen neuen Pass bereits bekommen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Übertragung vor Ort
    Die Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte können Sie nur bei uns vor Ort übertragen lassen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Erforderliche Unterlagen

  • Neuer Pass
  • Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.

Gebühren

  • 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig