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Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer
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Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Friedrich-Krause-Ufer
- Friedrich-Krause-Ufer 24 , 13353 Berlin
- Tel.: (030) 90269-4000
- Fax: -
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Westhafen
- S41
- S42
-
S+U Westhafen
-
U-Bahn
-
U Amrumer Str.
- U9
-
S+U Westhafen
- U9
-
U Amrumer Str.
-
Bus
-
Quitzowstr.
- M27
-
Perleberger Brücke
- 142
- M27
- N40
-
Quitzowstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.
- Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Wenn Sie
Die Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn alle im Abschnitt „Voraussetzungen“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
- mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil
- seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben,
- ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und
- der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist,
Die Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn alle im Abschnitt „Voraussetzungen“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
-
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 3 Jahren
Die Zeiten des Besitzes eines nationalen Visums werden mit angerechnet, wenn Sie seit der Einreise mit Ihrem deutschen Familienangehörigen zusammenleben. -
Familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen
Der deutsche Familienangehörige kann Ihr
- Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner,
- Kind oder
- Elternteil sein.
- ohne Unterbrechung seit mindestens 3 Jahren
- und auch weiterhin bestehen.
-
Persönliche Vorsprache mit Termin
Ihr deutscher Familienangehöriger muss zu dem Termin mitkommen.
Wenn der ausländische Vater eines deutschen Kindes den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ohne Begleitung durch die Kindesmutter stellt, ist eine Bestätigung des Jugendamts (nicht älter als 14 Tage) über den Umgang mit dem Kind vorzulegen. -
Gesicherter Lebensunterhalt
Ihr Lebensunterhalt (einschließlich Ihrer ausländischen Familienangehörigen) muss aus eigenem Einkommen gesichert sein.
Bei Bezug von öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter (Bürgergeld) oder Sozialamt (Grundsicherung) ist der Lebensunterhalt nicht gesichert.
Die Nachweise zum Einkommen können auch durch Ihren Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner erbracht werden. -
Ausreichende Krankenversicherung
Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
- Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
- Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
- Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“).
-
Ausreichende Deutschkenntnisse
Sie müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) besitzen. -
Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern. - Hauptwohnsitz in Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Gültiger Pass
Für den deutschen Familienangehörigen reicht auch ein Personalausweis oder Kinderausweis. -
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund -
Nachweise über das Einkommen
Bei Arbeitnehmern:
- Arbeitsvertrag,
- aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage),
- Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate,
- Rentenversicherungsverlauf
- Ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister
- Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.
- letzter Steuerbescheid
- Rentenbescheid
- Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
- Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
- Aussagekräftiges fachärztliches Attest
-
Krankenversicherung
- wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz
- wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police und Nachweis über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge)
-
Mietvertrag oder Kaufvertrag
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen. -
Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden)
- "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
- Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests
-
Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen
Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen?
Dann bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit (z. B. Bescheid). -
Ausbildungsnachweis für volljährige Kinder
Eine Bescheinigung über den Besuch der Schule oder einer beruflichen Ausbildung ist erforderlich bei:
- einem volljährigen ausländischen Kind eines deutschen Elternteils oder
- einem ausländischen Elternteil eines volljährigen deutschen Kindes.
-
Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
Die Pflicht zur Zahlung der Bearbeitungsgebühren entsteht grundsätzlich bereits bei Vorliegen eines Antrages mit dessen Eingang bei der Behörde. Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde ( Prüfung erforderliche Aufenthaltszeiten und/oder Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache). Die Gebühren betragen:
- 113,00 Euro (56,50 Euro bei Antragseingang und 56,50 Euro bei Erteilung)
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (11,40 Euro bei Antragseingang und 11,40 Euro bei Erteilung)
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (18,50 Euro bei Antragseingang und 18,50 Euro bei Erteilung)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Download
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