Straßensondernutzung - Straßenhandel aus Bauchladen am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Terminvereinbarungen für persönliche Vorsprachen per E- Mail möglich!

Eine Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen in der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle findet ab 02.01.2023 ausschließlich per E-Mail statt! Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.

Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.

Weiterhin können ohnehin alle Gewerbemeldungen (Gewerbeanmeldungen,-ummeldungen und –abmeldungen) im Onlineverfahren unter www.berlin.de/ea/emeldung oder mit entsprechendem Formular per Post, Fax und E-Mail eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass nur Anliegen bearbeitet werden können, für die das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf örtlich zuständig ist!

Über das Bürgertelefon unter 030-9029 29000 erreichen Sie das Ordnungsamt täglich von
Mo. und Di. 9.00 - 15.00 Uhr
Do. 10.00 - 15.00 Uhr
(ggf. Anrufbeantworter)!

Tiersprechstunde: Nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407 oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße

Öffnungszeiten

  • Montag

      Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000

      Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
  • Dienstag

      Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000

      Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
  • Mittwoch

      Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
  • Donnerstag

      Bürgertelefon: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
      Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
  • Freitag

      Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen können nach vorheriger individueller Terminvereinbarung stattfinden.

Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.

Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.

Nahverkehr

Nahverkehr

S-Bahn
U-Bahn
Bus

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Straßenhandel aus Bauchladen

Warenverkauf aus tragbaren Behältnissen (sog. Bauchladenhandel) im Stehen (oder Umhergehen), ohne festen Standort auf öffentlichem Straßenland, auch in mehreren Bezirken. Kein Abstellen von Gegenständen.

Die einzelnen Bezirke legen individuelle Auflagenkataloge und Negativstraßenbereiche fest, die den Handel einschränken. Nicht alle Warenarten werden für den Bauchladenhandel als geeignet angesehen.

Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung nutzt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.

Online Verfahren

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
  • Erforderliche Angaben
    • Nutzungszeitraum
    • Art der Handelsware
    • Standort (Bezirk)
  • Reisegewerbekarte
    in Kopie

Gebühren

Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
bis zu 7 Tage Gültigkeit

  • 45,00 Euro: in 1 Verwaltungsbezirk
  • 55,00 Euro: in bis zu 6 Verwaltungsbezirken
  • 70,00 Euro: in allen Verwaltungsbezirken

bis zu 1 Jahr Gültigkeit
  • 100,00 Euro: in 1 Verwaltungsbezirk
  • 130,00 Euro: in bis zu 6 Verwaltungsbezirken
  • 180,00 Euro: in allen Verwaltungsbezirken

Kosten der Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzungsgebühr)
  • 100,00 Euro monatlich: Bauchladenhandel mit Imbisswaren
  • 50,00 Euro monatlich: Bauchladenhandel mit sonstigen Waren

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei einem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, das leitend ggf. auch die weiteren beantragten Bezirke beteiligt.

Chat

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