Straßensondernutzung - Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen am Standort Straßen- und Grünflächenamt
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Straßen- und Grünflächenamt
- Karl-Marx-Allee 31 , 10178 Berlin
- Straßennutzungen
- Tel.: (030) 9018-22823
- Fax: (030) 9018-22766
- E-Mail: strassennutzungen@ba-mitte.berlin.de
Ansprechpartner
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Alexanderplatz Bhf
-
U-Bahn
-
U Schillingstr.
- U5
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- U2
- U5
- U8
-
U Strausberger Platz
- U5
-
S+U Jannowitzbrücke
- U8
-
U Klosterstr.
- U2
-
U Schillingstr.
-
Bus
-
U Schillingstr.
- N5
-
S+U Alexanderplatz Bhf/Grunerstr.
- 300
- 248
-
Alexanderstr.
- N60
- N65
- 300
-
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- 142
- 200
-
U Alexanderplatz [Tram]
- N5
- N60
- N65
- RE1
-
U Schillingstr.
-
Tram
-
Büschingstr.
- M5
- M6
- M8
-
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M8
- M5
- M6
- M4
-
U Alexanderplatz [Tram]
- M5
- M4
- M6
-
Platz der Vereinten Nationen
- M5
- M6
- M8
-
Mollstr./Prenzlauer Allee
- M8
- M2
-
Büschingstr.
-
Regionalbahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
-
S+U Alexanderplatz Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
-
Ausgefülltes Antragsformular
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare") -
Erforderliche Angaben
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort (Skizze)
-
Gewerbeanmeldung
in Kopie -
ggf. Auszug aus dem Handelsregister
in Kopie
Formulare
Gebühren
Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
- 40,00 Euro: je Ladengeschäft für 1 Jahr
- 60,00 Euro: je Ladengeschäft für 2 Jahre
- 80,00 Euro: je Ladengeschäft für 3 Jahre
- keine: für Flächen bis 1,5m Tiefe ab Grundstücksgrenze
- 30,00 bis 39,00 Euro: für Flächen, die das Maß übersteigen, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.
Download
Verwandte Dienstleistungen
- Straßenrechtliche Sondernutzung - Aufstellen von Werbestelltafeln
- Straßensondernutzung - Aufstellen von Fahrradständern
- Straßensondernutzung - Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen
- Straßensondernutzung - Herausstellen von Stehtischen vor eigenen Geschäftsräumen
- Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen
- Straßensondernutzung - Straßenhandel aus Bauchladen