Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen am Standort Straßen- und Grünflächenamt
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Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Straßen- und Grünflächenamt
- Unter den Eichen 1 , 12203 Berlin
-
PostanschriftBezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abt. Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde, 14160 Berlin
- Tel.: (030) 90299-4645
- Fax: (030)
- E-Mail: svb@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
U-Bahn
-
Bus
-
Braillestr.
- M48
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
- M48
-
Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
Schlossparktheater
- 188
- 283
- N88
- M48
-
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
-
Lipaer Str.
- 188
- N88
-
S+U Rathaus Steglitz
- 284
- M82
- 380
- M48
- 282
- X83
- 170
-
S+U Rathaus Steglitz [Busbahnhof]
- 170
- 283
- 188
- N88
- 186
- 285
- M85
- 284
- 380
- M82
-
S+U Rathaus Steglitz [Schloßstr.]
- 283
- 285
- M85
- N9
- N88
- 186
- 188
- M48
-
Asternplatz
- M48
-
Braillestr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb
Erforderliche Unterlagen
-
Ausgefülltes Antragsformular
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare") -
Erforderliche Angaben
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort (mit Skizze)
-
Gewerbeanmeldung
in Kopie -
ggf. Auszug aus dem Handelsregister
in Kopie
Gebühren
Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
bis 15m²
- 100,00 Euro: für 1 Jahr
- 150,00 Euro: für 2 Jahre
- 200,00 Euro: für 3 Jahre
- 200,00 Euro: für 1 Jahr
- 300,00 Euro: für 2 Jahre
- 400,00 Euro: für 3 Jahre
- 12,50 bis 16,25 Euro: pro m² und Jahr, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.
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