Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
- Neue Krugallee 4 , 12435 Berlin
- Tel.: (030) 90297-0
- Fax: (030) 90297-4631
- E-Mail: SGA-SVB@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
nach Vereinbarung
-
Dienstag
-
nach Vereinbarung
-
Mittwoch
-
nach Vereinbarung
-
Donnerstag
-
nach Vereinbarung
-
Freitag
-
nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Plänterwald
- S8
- S9
- S41
- S85
-
S Treptower Park
- S8
- S9
- S46
- S85
-
S Betriebsbahnhof Rummelsburg
- S3
-
S Köllnische Heide
- S45
- S46
- S47
- S42
-
S Baumschulenweg
- S45
- S46
- S42
- S47
- S8
- S9
- S41
- S85
-
S Rummelsburg
- S3
-
S Plänterwald
-
Bus
-
Bulgarische Str.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
Rathaus Treptow
- 265
-
Alt-Treptow
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
Neue Krugallee/Dammweg
- 265
-
S Plänterwald
- 165
- 166
- 377
- N60
- N65
- N77
- S9
-
Köpenicker Landstr./Dammweg
- 165
- 166
- 377
- N60
- N65
- N77
-
Berlin, Tunnelstr.
- M43
- 347
-
Klingerstr.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
Dammweg/Bergaustr.
- 377
- N77
-
Rethelstr.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
Bulgarische Str.
-
Tram
-
Fähre
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb
Erforderliche Unterlagen
-
Ausgefülltes Antragsformular
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare") -
Erforderliche Angaben
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort (mit Skizze)
-
Gewerbeanmeldung
in Kopie -
ggf. Auszug aus dem Handelsregister
in Kopie
Gebühren
Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
bis 15m²
- 100,00 Euro: für 1 Jahr
- 150,00 Euro: für 2 Jahre
- 200,00 Euro: für 3 Jahre
- 200,00 Euro: für 1 Jahr
- 300,00 Euro: für 2 Jahre
- 400,00 Euro: für 3 Jahre
- 12,50 bis 16,25 Euro: pro m² und Jahr, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.
Download
Verwandte Dienstleistungen
- Straßenrechtliche Sondernutzung - Aufstellen von Werbestelltafeln
- Straßensondernutzung - Aufstellen von Fahrradständern
- Straßensondernutzung - Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen
- Straßensondernutzung - Herausstellen von Stehtischen vor eigenen Geschäftsräumen
- Straßensondernutzung - Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen
- Straßensondernutzung - Straßenhandel aus Bauchladen