Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer hinter dem Haus

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach Vereinbarung
  • Dienstag

      nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      nach Vereinbarung
  • Freitag

      nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen

Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
bis 15m²

  • 100,00 Euro: für 1 Jahr
  • 150,00 Euro: für 2 Jahre
  • 200,00 Euro: für 3 Jahre
bis 30m²
  • 200,00 Euro: für 1 Jahr
  • 300,00 Euro: für 2 Jahre
  • 400,00 Euro: für 3 Jahre
Kosten der Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzungsgebühr)
  • 12,50 bis 16,25 Euro: pro m² und Jahr, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.

Chat

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