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Niederlassungserlaubnis für Selbständige
Wenn Ihnen für eine selbständige, unternehmerische Tätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, können Sie nach 3 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Voraussetzung ist insbesondere, dass Sie
Hinweis:
Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie die Niederlassungserlaubnis frühestens nach 5 Jahren erhalten. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Voraussetzung ist insbesondere, dass Sie
- Ihr Unternehmen erfolgreich etabliert haben und
- aus den Einkünften den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen sichern können.
Hinweis:
Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie die Niederlassungserlaubnis frühestens nach 5 Jahren erhalten. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Voraussetzungen
-
3 Jahre Aufenthaltserlaubnis für eine unternehmerische Tätigkeit (keine freiberufliche)
Ihre Aufenthaltserlaubnis muss nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a Aufenthaltsgesetz für eine selbständige, unternehmerische Tätigkeit erteilt worden sein.
- Wenn Sie freiberuflich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz tätig sind, kann Ihnen die Niederlassungserlaubnis erst nach 5 Jahren erteilt werden. Es gelten dann auch andere Voraussetzungen. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
-
Ausreichende Einkünfte
Das Einkommen aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit muss den Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familienangehörigen sichern können. Einkünfte Ihrer Familienangehörigen oder Gewinne aus Kapital-Vermögen können nicht berücksichtigt werden. -
Ausreichende Krankenversicherung
Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
- Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
- Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
- Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“)
-
Altersvorsorge
Für das Jahr 2024 gilt Folgendes:
Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
- entweder eine monatliche Rente von 1.503,34 Euro (für mindestens 12 Jahre) erhalten
- oder ein Vermögen von 216.481,00 Euro besitzen.
-
Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern. - Hauptwohnsitz in Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die Dokumente in Kopie bei („Erforderliche Unterlagen“). Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebührenbescheid. -
Gültiger Pass, zusammen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis
Ihre Aufenthaltserlaubnis muss nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a Aufenthaltsgesetz erteilt worden sein.
Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie die Niederlassungserlaubnis frühestens nach 5 Jahren erhalten. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“. -
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund -
Formular Prüfungsbericht (ausgefüllt)
Zusammen mit den im Prüfungsbericht genannten Unterlagen
Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch
- Steuerberater,
- Wirtschaftsprüfer oder
- Steuerbevollmächtigte
-
Mietvertrag oder Kaufvertrag
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen. -
Krankenversicherung
Bitte legen Sie entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor. -
Altersvorsorge
Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
- eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
- eigenes Vermögen
- erworbene Rentenanwartschaften oder
- Betriebsvermögen
-
Bescheinigungen zum Integrationskurs
"Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs bzw. Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests -
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
Die Pflicht zur Zahlung der Bearbeitungsgebühren entsteht grundsätzlich bereits bei Vorliegen eines Antrages mit dessen Eingang bei der Behörde. Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde ( Prüfung erforderliche Aufenthaltszeiten und/oder Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache). Die Gebühren betragen:
- 124,00 Euro (62,00 Euro bei Antragseingang und 62,00 Euro bei Erteilung)
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (11,40 Euro bei Antragseingang und 11,40 Euro bei Erteilung)
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (18,50 Euro bei Antragseingang und 18,50 Euro bei Erteilung)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Für Sie zuständig
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