Autowrack (illegal) - Entsorgung
Als Autowrack bezeichnet man Kraftfahrzeuge, die nicht mehr fahrtüchtig sind und als Abfall einzustufen sind. Auch Autoteile zählen zu Autowracks.
Die Entsorgung von Autowracks (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben. Die bezirkliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von Autowracks (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben. Die bezirkliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Angaben (Anzeigender)
Gebühren
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher, wenn dieser nachträglich festgestellt wird)
Rechtsgrundlagen
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin -Krw-/AbfG- (Privatgelände)
- Bürgerliches Gesetzbuch -BGB- (Privatgelände)
- Berliner Straßengesetz -BerlStrG- (öffentl. Straßenland)
- Grünanlagengesetz -GrünanlG- (öffentl. Grünflächen)
Für Sie zuständig
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