Sperrmüll (illegal) - Entsorgung
Als Sperrmüll bezeichnet man meistens sperrige Einrichtungsgegenstände. Zum Beispiel Möbel, Teppiche und Matratzen.
Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
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Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Formulare
- formlos
Gebühren
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.