Fahrräder (illegal) - Entsorgung
Die Entsorgung von herrenlosen Fahrrädern auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR bzw. einem anderen Beauftragten, bei Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
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Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Anzahl
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Gebühren
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher, wenn dieser nachträglich festgestellt wird)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Reinickendorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf