Autowrack (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
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- Bezirksamt Neukölln
- Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
- Juliusstraße 67 , 12051 Berlin
- Tel.: (030) 90239-6699
- Fax: (030) 90239-4988
- E-Mail: ordnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Dienstag
-
Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Mittwoch
-
Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Donnerstag
-
Telefonische Beratung 12.00-18.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Freitag
-
Telefonische Beratung 09.00-14.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
Hinweis für Terminkunden
Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- M171
- S-Bahn
-
- Neukölln: S41, S42
- U-Bahn
-
- Grenzallee: U7
Dienstleistungsbeschreibung
Autowrack (illegal) - Entsorgung
Als Autowrack bezeichnet man Kraftfahrzeuge, die nicht mehr fahrtüchtig sind und als Abfall einzustufen sind. Auch Autoteile zählen zu Autowracks.
Die Entsorgung von Autowracks (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben. Die bezirkliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von Autowracks (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben. Die bezirkliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Angaben (Anzeigender)
Gebühren
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher, wenn dieser nachträglich festgestellt wird)
Rechtsgrundlagen
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin -Krw-/AbfG- (Privatgelände)
- Bürgerliches Gesetzbuch -BGB- (Privatgelände)
- Berliner Straßengesetz -BerlStrG- (öffentl. Straßenland)
- Grünanlagengesetz -GrünanlG- (öffentl. Grünflächen)
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