Altpapier (illegal) - Entsorgung
Altpapier auch bekannt als Papierabfall. Dazu zählen: Zeitungen, Kartons, Zeitschriften, Bücher usw.
Die Entsorgung von Altpapier (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
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Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Gebühren
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
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Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
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Bezirksamt Reinickendorf
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