Wilder Müll (illegal) - Entsorgung
Wilder Müll ist Restmüll der an Waldrändern, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten achtlos abgelegt wird.
Die Entsorgung von Wildem Müll erfolgt durch die BSR. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen. Die bezirkliche Zuständigkeit der Ordnungsämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.
Die Entsorgung von Wildem Müll erfolgt durch die BSR. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen. Die bezirkliche Zuständigkeit der Ordnungsämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Gebühren
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Rechtsgrundlagen
Für Sie zuständig
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