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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Änderung

In den ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden wichtige Grundlagen für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, wie Steuerklasse und Freibeträge, gespeichert.

Für die Änderung folgender Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Finanzämter zuständig:

  • Eintragung von Kinderfreibeträgen
  • Eintragung von Freibeträgen für behinderte Menschen
  • Eintragung von Freibeträgen für erhöhte Werbungskosten
  • Berichtigung unrichtiger Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • Steuerklassenänderungen, z. B.
• nach Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden (Steuerklasse II)
• nach Eheschließung (Änderung der Steuerklasse auf III/V oder auf IV/IV mit Faktor)
• nach einer Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise Wiederaufnahme der
ehelichen Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft (Steuerklasse I)
• Steuerklassenwechsel zwischen III/V, IV /IV und IV/IV mit Faktor

Änderungen der Freibeträge für das laufende Kalenderjahr werden im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt.

Für Änderung von Melde- oder standesamtlichen Daten wenden Sie sich bitte an Ihr Bezirksamt.

Voraussetzungen

  • Fristen
    Änderungen der ELStAM können beantragt werden
    • ab dem 1. Oktober - für das folgende Kalenderjahr
    • bis zum 30. November - für das laufende Kalenderjahr

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
    Die entsprechenden Formulare folgen unten.
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
    (bei persönlicher Vorsprache)
  • Ggf. Vollmacht des Ehegatten
    Sofern einer der Ehegatten für die Eheleute Eintragungen beantragt, wird eine Vollmacht des anderen Ehegatten benötigt.
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Gebühren

Gebührenfrei

Zuständige Behörden

Zuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes.

Finanzamt Charlottenburg

(zuständig für Charlottenburg-Wilmersdorf - Nur für Charlottenburg)

Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg

Finanzamt Lichtenberg

Finanzamt Marzahn-Hellersdorf

Finanzamt Mitte/Tiergarten

(zuständig für Mitte - Nur für Ortsteile Mitte und Tiergarten)

Finanzamt Neukölln

Finanzamt Pankow/Weißensee

(zuständig für Pankow - Nur für die Ortsteile Pankow und Weißensee)

Finanzamt Prenzlauer Berg

(zuständig für Pankow - Nur für den Ortsteil Prenzlauer Berg)

Finanzamt Reinickendorf

Finanzamt Schöneberg

(zuständig für Tempelhof-Schöneberg - Nur für Schöneberg)

Finanzamt Spandau

Finanzamt Steglitz

(zuständig für Steglitz-Zehlendorf - Nur für Steglitz)

Finanzamt Tempelhof

(zuständig für Tempelhof-Schöneberg - Nur für Tempelhof)

Finanzamt Treptow-Köpenick

Finanzamt Wedding

(zuständig für Mitte - Nur für den Ortsteil Wedding)

Finanzamt Wilmersdorf

(zuständig für Charlottenburg-Wilmersdorf - Nur für Wilmersdorf)

Finanzamt Zehlendorf

(zuständig für Steglitz-Zehlendorf - Nur für Zehlendorf)