Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Änderung am Standort Finanzamt Mitte/Tiergarten
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- Finanzamt Mitte/Tiergarten
- Finanzamt Mitte/Tiergarten
- Otto-Braun-Straße 70 , 10178 Berlin
- Tel.: (030) 9024 22-0
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Öffnungszeiten
-
-
geschlossen
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Dienstag
-
08:00-14:00 Uhr
-
Mittwoch
-
08:00-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
12:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
geschlossen
Hinweise zu Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Verkehrsanbindungen
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Bus
- Mollstr. / Otto-Braun-Str.: 142, 200
-
S-Bahn
- Alexanderplatz: S3, S5, S7, S9
-
Tram
- Mollstr. / Otto-Braun-Str.: M4, M5, M6, M8
-
U-Bahn
- Alexanderplatz: U2, U5, U8
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort ausschließlich bargeldlos mit den unter „Zahlungsmöglichkeiten“ aufgeführten Verfahren bezahlt werden (Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard jeweils mit PIN).Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard
- Debit Mastercard
- Mastercard (credit)
- Visa Debit
- Visa (Credit)
Dienstleistungsbeschreibung
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Änderung
In den ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden wichtige Grundlagen für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, wie Steuerklasse und Freibeträge, gespeichert.
Für die Änderung folgender Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Finanzämter zuständig:
• nach Eheschließung (Änderung der Steuerklasse auf III/V oder auf IV/IV mit Faktor)
• nach einer Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise Wiederaufnahme der
ehelichen Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft (Steuerklasse I)
• Steuerklassenwechsel zwischen III/V, IV /IV und IV/IV mit Faktor
Änderungen der Freibeträge für das laufende Kalenderjahr werden im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt.
Für Änderung von Melde- oder standesamtlichen Daten wenden Sie sich bitte an Ihr Bezirksamt.
Für die Änderung folgender Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Finanzämter zuständig:
- Eintragung von Kinderfreibeträgen
- Eintragung von Freibeträgen für behinderte Menschen
- Eintragung von Freibeträgen für erhöhte Werbungskosten
- Berichtigung unrichtiger Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Steuerklassenänderungen, z. B.
• nach Eheschließung (Änderung der Steuerklasse auf III/V oder auf IV/IV mit Faktor)
• nach einer Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise Wiederaufnahme der
ehelichen Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft (Steuerklasse I)
• Steuerklassenwechsel zwischen III/V, IV /IV und IV/IV mit Faktor
Änderungen der Freibeträge für das laufende Kalenderjahr werden im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt.
Für Änderung von Melde- oder standesamtlichen Daten wenden Sie sich bitte an Ihr Bezirksamt.
Voraussetzungen
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Fristen
Änderungen der ELStAM können beantragt werden
• ab dem 1. Oktober - für das folgende Kalenderjahr
• bis zum 30. November - für das laufende Kalenderjahr
Erforderliche Unterlagen
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Ausgefülltes Antragsformular
Die entsprechenden Formulare folgen unten. -
Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
(bei persönlicher Vorsprache) -
Ggf. Vollmacht des Ehegatten
Sofern einer der Ehegatten für die Eheleute Eintragungen beantragt, wird eine Vollmacht des anderen Ehegatten benötigt. - Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
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