Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Änderung am Standort Finanzamt Tempelhof

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Die vorhandenen Aufzüge sind nur eingeschränkt für blinde und sehbehinderte Menschen nutzbar. Bei der Nutzung bedarf es der Hilfe durch eine Person des Vertrauens.

Öffnungszeiten

  • Montag

      geschlossen
  • Dienstag

      08:00-14:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      12:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Tempelhofer Damm/Ordensmeisterstr.: 170
U-Bahn
  • Ullsteinstrasse: U6

Sonstige Hinweise zum Standort

Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.

Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Änderung

In den ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden wichtige Grundlagen für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, wie Steuerklasse und Freibeträge, gespeichert.

Für die Änderung folgender Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Finanzämter zuständig:
  • Eintragung von Kinderfreibeträgen
  • Eintragung von Freibeträgen für behinderte Menschen
  • Eintragung von Freibeträgen für erhöhte Werbungskosten
  • Berichtigung unrichtiger Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • Steuerklassenänderungen, z. B.
• nach Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden (Steuerklasse II)
• nach Eheschließung (Änderung der Steuerklasse auf III/V oder auf IV/IV mit Faktor)
• nach einer Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise Wiederaufnahme der
ehelichen Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft (Steuerklasse I)
• Steuerklassenwechsel zwischen III/V, IV /IV und IV/IV mit Faktor

Änderungen der Freibeträge für das laufende Kalenderjahr werden im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt.

Für Änderung von Melde- oder standesamtlichen Daten wenden Sie sich bitte an Ihr Bezirksamt.

Voraussetzungen

  • Fristen
    Änderungen der ELStAM können beantragt werden
    • ab dem 1. Oktober - für das folgende Kalenderjahr
    • bis zum 30. November - für das laufende Kalenderjahr

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
    Die entsprechenden Formulare folgen unten.
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
    (bei persönlicher Vorsprache)
  • Ggf. Vollmacht des Ehegatten
    Sofern einer der Ehegatten für die Eheleute Eintragungen beantragt, wird eine Vollmacht des anderen Ehegatten benötigt.
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Gebühren

Gebührenfrei

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes.

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