Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Änderung am Standort Finanzamt Neukölln

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus bleiben die Finanzämter bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Für Ihre Anliegen nehmen Sie bitte vorrangig Kontakt über ELSTER Online, per E-Mail oder telefonisch zum Finanzamt auf.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Änderung
In den ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden wichtige Grundlagen für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, wie Steuerklasse und Freibeträge, gespeichert.
Für die Änderung folgender Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Finanzämter zuständig:
- Eintragung von Kinderfreibeträgen
- Eintragung von Freibeträgen für behinderte Menschen
- Eintragung von Freibeträgen für erhöhte Werbungskosten
- Berichtigung unrichtiger Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Steuerklassenänderungen, z. B.
• nach Eheschließung (Änderung der Steuerklasse auf III/V oder auf IV/IV mit Faktor)
• nach einer Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise Wiederaufnahme der
ehelichen Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft (Steuerklasse I)
• Steuerklassenwechsel zwischen III/V, IV /IV und IV/IV mit Faktor
Änderungen der Freibeträge für das laufende Kalenderjahr werden im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt.
Für Änderung von Melde- oder standesamtlichen Daten wenden Sie sich bitte an Ihr Bezirksamt.
Voraussetzungen
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Fristen
Änderungen der ELStAM können beantragt werden
• ab dem 1. Oktober - für das folgende Kalenderjahr
• bis zum 30. November - für das laufende Kalenderjahr
Erforderliche Unterlagen
-
Ausgefülltes Antragsformular
Die entsprechenden Formulare folgen unten.
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Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
(bei persönlicher Vorsprache)
-
Ggf. Vollmacht des Ehegatten
Sofern einer der Ehegatten für die Eheleute Eintragungen beantragt, wird eine Vollmacht des anderen Ehegatten benötigt.
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes.
Kontakt
Finanzamt Neukölln
Nahverkehr
S-Bahn Sonnenallee: S41, S42
Bus S Sonnenallee: M41, 171