Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Änderung
In den ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden wichtige Grundlagen für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, wie Steuerklasse und Freibeträge, gespeichert.
Für die Änderung folgender Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Finanzämter zuständig:
• nach Eheschließung (Änderung der Steuerklasse auf III/V oder auf IV/IV mit Faktor)
• nach einer Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise Wiederaufnahme der
ehelichen Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft (Steuerklasse I)
• Steuerklassenwechsel zwischen III/V, IV /IV und IV/IV mit Faktor
Änderungen der Freibeträge für das laufende Kalenderjahr werden im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt.
Für Änderung von Melde- oder standesamtlichen Daten wenden Sie sich bitte an Ihr Bezirksamt.
Für die Änderung folgender Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Finanzämter zuständig:
- Eintragung von Kinderfreibeträgen
- Eintragung von Freibeträgen für behinderte Menschen
- Eintragung von Freibeträgen für erhöhte Werbungskosten
- Berichtigung unrichtiger Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Steuerklassenänderungen, z. B.
• nach Eheschließung (Änderung der Steuerklasse auf III/V oder auf IV/IV mit Faktor)
• nach einer Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise Wiederaufnahme der
ehelichen Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft (Steuerklasse I)
• Steuerklassenwechsel zwischen III/V, IV /IV und IV/IV mit Faktor
Änderungen der Freibeträge für das laufende Kalenderjahr werden im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt.
Für Änderung von Melde- oder standesamtlichen Daten wenden Sie sich bitte an Ihr Bezirksamt.
Voraussetzungen
-
Fristen
Änderungen der ELStAM können beantragt werden
• ab dem 1. Oktober - für das folgende Kalenderjahr
• bis zum 30. November - für das laufende Kalenderjahr
Erforderliche Unterlagen
-
Ausgefülltes Antragsformular
Die entsprechenden Formulare folgen unten. -
Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
(bei persönlicher Vorsprache) -
Ggf. Vollmacht des Ehegatten
Sofern einer der Ehegatten für die Eheleute Eintragungen beantragt, wird eine Vollmacht des anderen Ehegatten benötigt. - Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Gebühren
Gebührenfrei