Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche

Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels für ehemalige Deutsche. Eingebürgerte Personen, die ab dem 01.01.2000 auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben und damit ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, benötigen einen Aufenthaltstitel.

Einer / einem ehemaligen Deutschen wird:
  • eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens fünf Jahren ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Deutsche oder Deutscher bestand
oder

  • eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet bestand.
Der Antrag auf den Aufenthaltstitel ist innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen.

Voraussetzungen

  • Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
    Antrag ist nur bei erstmaliger Beantragung auszufüllen.
  • Gültiger ausländischer Pass
  • Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
    Wenn die deutschen Personaldokumente verloren gegangen sind, ist darüber eine Verlustanzeige vorzulegen. Diese wird bei jedem Berliner Bürgeramt ausgestellt.
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund, gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Bescheinigung über die Meldezeiten in Berlin ab dem 01.01.1995
    • Die erweiterte Meldebescheinigung (gebührenpflichtig) erhalten Sie bei jedem Berliner Bürgeramt oder dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Legen Sie dafür möglichst einen Ausdruck dieser Dienstleistungsbeschreibung vor.
    • Bei einem oder mehreren zwischenzeitlichen Wohnsitz(en) in einem anderen Bundesland sind weitere Unterlagen erforderlich, die den dortigen Aufenthalt belegen. Dies können etwa Arbeitsverträge, Mietverträge oder Zeugnisse sein.
    Die Bescheinigung ist nur bei erstmaliger Beantragung erforderlich.
  • Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit
    Im Original und in Kopie: z. B. Erwerbsurkunde, Auszug aus dem Personenstandsregister oder Bescheinigung des Generalkonsulats oder der Botschaft, bei türkischen Staatsangehörigen auch den „Nüfus Kayit Örnegi“ (mit Übersetzung).
    Der Nachweis ist nur bei der erstmaligen Beantragung des Aufenthaltstitels erforderlich.
  • Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
    Einbürgerungsurkunde (im Original und in Kopie)
  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
    Das Führungszeugnis kann bei jedem Berliner Bürgeramt beantragt werden (gebührenpflichtig). Ein Führungszeugnis für private Zwecke ist ausreichend.
    Das Führungszeugnis ist nur bei der erstmaligen Beantragung des Aufenthaltstitels erforderlich.
  • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
    Alle Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen:
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers, Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
    • Selbständige: vom Steuerbeater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
    • Freiberufler: Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen u.ä. Belege über einen regelmäßigen Mittelzufluss
    • Ruheständler: Rentenbescheide
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
    Im Original und in Kopie
  • Wohnkosten
    Nachweise über die monatlichen Mietkosten oder Kosten der bewohnten Immobilie (jeweils im Original und in Kopie)
  • Krankenversicherung
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
    oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Gebühren

Für die erstmalige Erteilung des Aufenthaltstitels

  • 100,00 Euro: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Erwachsene
  • 113,00 Euro: Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Erwachsene
  • 50,00 Euro: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Minderjährige
  • 56,50 Euro: Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • 93,00 Euro: Erwachsene
  • 46,50 Euro: Minderjährige
Für türkische Staatsangehörige:
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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