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Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels für ehemalige Deutsche. Eingebürgerte Personen, die ab dem 01.01.2000 auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben und damit ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, benötigen einen Aufenthaltstitel.
Einer / einem ehemaligen Deutschen wird:
Einer / einem ehemaligen Deutschen wird:
- eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens fünf Jahren ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Deutsche oder Deutscher bestand
- eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet bestand.
Voraussetzungen
- Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache mit Termin
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
Antrag ist nur bei erstmaliger Beantragung auszufüllen. - Gültiger ausländischer Pass
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Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
Wenn die deutschen Personaldokumente verloren gegangen sind, ist darüber eine Verlustanzeige vorzulegen. Diese wird bei jedem Berliner Bürgeramt ausgestellt. -
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund, gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund -
Bescheinigung über die Meldezeiten in Berlin ab dem 01.01.1995
- Die erweiterte Meldebescheinigung (gebührenpflichtig) erhalten Sie bei jedem Berliner Bürgeramt oder dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Legen Sie dafür möglichst einen Ausdruck dieser Dienstleistungsbeschreibung vor.
- Bei einem oder mehreren zwischenzeitlichen Wohnsitz(en) in einem anderen Bundesland sind weitere Unterlagen erforderlich, die den dortigen Aufenthalt belegen. Dies können etwa Arbeitsverträge, Mietverträge oder Zeugnisse sein.
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Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit
Im Original und in Kopie: z. B. Erwerbsurkunde, Auszug aus dem Personenstandsregister oder Bescheinigung des Generalkonsulats oder der Botschaft, bei türkischen Staatsangehörigen auch den „Nüfus Kayit Örnegi“ (mit Übersetzung).
Der Nachweis ist nur bei der erstmaligen Beantragung des Aufenthaltstitels erforderlich. -
Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Einbürgerungsurkunde (im Original und in Kopie) -
Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
Das Führungszeugnis kann bei jedem Berliner Bürgeramt beantragt werden (gebührenpflichtig). Ein Führungszeugnis für private Zwecke ist ausreichend.
Das Führungszeugnis ist nur bei der erstmaligen Beantragung des Aufenthaltstitels erforderlich. -
Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
Alle Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen:
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers, Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
- Selbständige: vom Steuerbeater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
- Freiberufler: Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen u.ä. Belege über einen regelmäßigen Mittelzufluss
- Ruheständler: Rentenbescheide
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Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
Im Original und in Kopie -
Wohnkosten
Nachweise über die monatlichen Mietkosten oder Kosten der bewohnten Immobilie (jeweils im Original und in Kopie) -
Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen. -
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Merkblatt Krankenversicherung
- Prüfungsbericht (für Selbständige und Freiberufler)
Gebühren
Für die erstmalige Erteilung des Aufenthaltstitels
- 100,00 Euro: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Erwachsene
- 113,00 Euro: Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Erwachsene
- 50,00 Euro: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Minderjährige
- 56,50 Euro: Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige
- 93,00 Euro: Erwachsene
- 46,50 Euro: Minderjährige
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.
Für Sie zuständig
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- Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
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