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Steuerliche Abmeldung oder Ummeldung eines Unternehmens
Es gibt für Sie die steuerliche Pflicht, bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung
- einer gewerblichen Tätigkeit,
- einer selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit
- einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
- bei Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
- bei Auflösung einer Körperschaft
- bei Auflösung einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften)
Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse hat diese Mitteilung innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis zu erfolgen. Gleiches gilt im Falle der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes.
Hierzu stellt die Finanzverwaltung des Landes Berlin einen Fragebogen zur vorläufigen oder endgültigen steuerlichen Ab- oder Ummeldung zur Verfügung. Diesen Vordruck erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Zur Beschleunigung des Verfahrenssteht der Vordruck im Internet zum Download bereit.
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
+ Verträge, Beschlüsse
Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit dem
+ ausgefüllten Vordruck gemeinsam ein.
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Vordruck bei Ihrem bisher zuständigen Finanzamt unter Angabe der bisher geltenden Steuernummer ein.
Finanzamt Charlottenburg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Charlottenburg
Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
Finanzamt für Körperschaften I
Finanzamt für Körperschaften II
Finanzamt für Körperschaften III
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt für Körperschaften III
Finanzamt für Körperschaften IV
Finanzamt Lichtenberg
Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
Finanzamt Mitte/Tiergarten
(zuständig für Mitte - Nur für die Ortsteile Mitte und Tiergarten)
Finanzamt Neukölln
Finanzamt Pankow/Weißensee
(zuständig für Pankow - Nur für die Ortsteile Pankow und Weißensee)
Finanzamt Prenzlauer Berg
(zuständig für Pankow - Nur für den Ortsteil Prenzlauer Berg)
Finanzamt Reinickendorf
Finanzamt Spandau
Finanzamt Treptow-Köpenick
Finanzamt Wilmersdorf
(zuständig für Charlottenburg-Wilmersdorf - Nur für Wilmersdorf)