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Steuerliche Abmeldung oder Ummeldung eines Unternehmens

Es gibt für Sie die steuerliche Pflicht, bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung

  1. einer gewerblichen Tätigkeit,
  2. einer selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit
  3. einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
  4. bei Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
  5. bei Auflösung einer Körperschaft
  6. bei Auflösung einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften)
das zuständige Finanzamt umgehend zu informieren.

Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse hat diese Mitteilung innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis zu erfolgen. Gleiches gilt im Falle der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes.
Hierzu stellt die Finanzverwaltung des Landes Berlin einen Fragebogen zur vorläufigen oder endgültigen steuerlichen Ab- oder Ummeldung zur Verfügung. Diesen Vordruck erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Zur Beschleunigung des Verfahrenssteht der Vordruck im Internet zum Download bereit.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • + Verträge, Beschlüsse
    Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit dem
    + ausgefüllten Vordruck gemeinsam ein.

Gebühren

Gebührenfrei

Zuständige Behörden

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Vordruck bei Ihrem bisher zuständigen Finanzamt unter Angabe der bisher geltenden Steuernummer ein.

Finanzamt Charlottenburg

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Charlottenburg

Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg

Finanzamt für Körperschaften I

Finanzamt für Körperschaften II

Finanzamt für Körperschaften III

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt für Körperschaften III

Finanzamt für Körperschaften IV

Finanzamt Lichtenberg

Finanzamt Marzahn-Hellersdorf

Finanzamt Mitte/Tiergarten

(zuständig für Mitte - Nur für die Ortsteile Mitte und Tiergarten)

Finanzamt Neukölln

Finanzamt Pankow/Weißensee

(zuständig für Pankow - Nur für die Ortsteile Pankow und Weißensee)

Finanzamt Prenzlauer Berg

(zuständig für Pankow - Nur für den Ortsteil Prenzlauer Berg)

Finanzamt Reinickendorf

Finanzamt Schöneberg

(zuständig für Tempelhof-Schöneberg - Nur für Schöneberg)

Finanzamt Spandau

Finanzamt Steglitz

(zuständig für Steglitz-Zehlendorf - Nur für Steglitz)

Finanzamt Tempelhof

(zuständig für Tempelhof-Schöneberg - Nur für Tempelhof)

Finanzamt Treptow-Köpenick

Finanzamt Wedding

(zuständig für Mitte - Nur für den Ortsteil Wedding)

Finanzamt Wilmersdorf

(zuständig für Charlottenburg-Wilmersdorf - Nur für Wilmersdorf)

Finanzamt Zehlendorf

(zuständig für Steglitz-Zehlendorf - Nur für Zehlendorf)