Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens am Standort Finanzamt für Körperschaften IV

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus bleiben die Finanzämter bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Für Ihre Anliegen nehmen Sie bitte vorrangig Kontakt über ELSTER Online, per E-Mail oder telefonisch zum Finanzamt auf.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens
Es gibt für Sie die steuerliche Pflicht, bei
vorläufiger oder endgültiger Einstellung
- einer gewerblichen Tätigkeit,
- einer selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit
- einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
- bei Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
- bei Auflösung einer Körperschaft
- bei Auflösung einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften)
Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse hat diese Mitteilung innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis zu erfolgen. Gleiches gilt im Falle der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes.
Hierzu stellt die Finanzverwaltung des Landes Berlin einen Fragebogen zur vorläufigen oder endgültigen steuerlichen Ab- oder Ummeldung zur Verfügung. Diesen Vordruck erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Zur Beschleunigung des Verfahrenssteht der Vordruck im Internet zum Download bereit.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
+ Verträge, Beschlüsse
Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit dem
+ ausgefüllten Vordruck gemeinsam ein.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Vordruck bei Ihrem bisher zuständigen Finanzamt unter Angabe der bisher geltenden Steuernummer ein.
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Kontakt
Finanzamt für Körperschaften IV
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U-Bahn Magdalenenstr.: U5