Steuerliche Abmeldung oder Ummeldung eines Unternehmens am Standort Finanzamt für Körperschaften IV

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Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Steuerliche Abmeldung oder Ummeldung eines Unternehmens
Es gibt für Sie die steuerliche Pflicht, bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung
- einer gewerblichen Tätigkeit,
- einer selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit
- einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
- bei Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
- bei Auflösung einer Körperschaft
- bei Auflösung einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften)
Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse hat diese Mitteilung innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis zu erfolgen. Gleiches gilt im Falle der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes.
Hierzu stellt die Finanzverwaltung des Landes Berlin einen Fragebogen zur vorläufigen oder endgültigen steuerlichen Ab- oder Ummeldung zur Verfügung. Diesen Vordruck erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Zur Beschleunigung des Verfahrenssteht der Vordruck im Internet zum Download bereit.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
+ Verträge, Beschlüsse
Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit dem
+ ausgefüllten Vordruck gemeinsam ein.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Vordruck bei Ihrem bisher zuständigen Finanzamt unter Angabe der bisher geltenden Steuernummer ein.
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Kontakt
Finanzamt für Körperschaften IV
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