Steuerliche Abmeldung oder Ummeldung eines Unternehmens

Es gibt für Sie die steuerliche Pflicht, bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung

  1. einer gewerblichen Tätigkeit,
  2. einer selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit
  3. einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
  4. bei Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
  5. bei Auflösung einer Körperschaft
  6. bei Auflösung einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften)
das zuständige Finanzamt umgehend zu informieren.

Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse hat diese Mitteilung innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis zu erfolgen. Gleiches gilt im Falle der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes.
Hierzu stellt die Finanzverwaltung des Landes Berlin einen Fragebogen zur vorläufigen oder endgültigen steuerlichen Ab- oder Ummeldung zur Verfügung. Diesen Vordruck erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Zur Beschleunigung des Verfahrenssteht der Vordruck im Internet zum Download bereit.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Vordruck für die vorläufige/endgültige steuerliche Abmeldung/Ummeldung
  • Verträge, Beschlüsse
    Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit dem ausgefüllten Vordruck gemeinsam ein.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Vordruck bei Ihrem bisher zuständigen Finanzamt unter Angabe der bisher geltenden Steuernummer ein.

Für Sie zuständig

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