Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 Jahre) beantragen am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

Online-Antrag oder Kontaktformular

Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Aufzüge in den Häusern A und C

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.
  • Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 Jahre) beantragen

Sie wurden im Bundesgebiet geboren oder sind als Kind mit oder zu ihren Eltern in das Bundesgebiet gezogen?
Und Sie besitzen seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis?

Dann wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Verfahrensablauf
1. Beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise, bevor Sie einen Antrag stellen:
  • Nutzen Sie bitte zuerst den Quick-Check (unter „Jetzt online erledigen“). Damit können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Antrag voraussichtlich erfolgreich sein wird.
  • Überprüfen Sie noch einmal, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und über die im Abschnitt „Unterlagen“ aufgeführten Dokumente und Nachweise verfügen. Fertigen Sie von den Unterlagen digitale Kopien (PDF-Format), um diese im Online-Antrag einreichen zu können.
  • Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
2. Stellen Sie den Online-Antrag „Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 Jahre)“
  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente im PDF-Format bereit. Je nach individueller Situation können im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
  • Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
  • Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
  • Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
3. Nachdem Sie den Online-Antrag „Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 Jahre)“ gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Soweit nötig, fordert das LEA noch weitere Unterlagen an.

4. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
  • Wegen der hohen Zahl an Anträgen kann dies allerdings einige Zeit dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und Geduld.
  • Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen im Original mit.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
    Die Niederlassungserlaubnis kann frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt werden.

    Auch volljährige Ausländer können die Niederlassungserlaubnis auf dieser Grundlage erhalten, wenn die erstmalige Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt wurde.
  • 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Aufenthaltserlaubnis
    Minderjährige müssen bereits im Zeitpunkt der Vollendung ihres 16. Lebensjahres seit 5 Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen.
  • Ausbildung
    Sie befinden sich aktuell in einer Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen, beruflichen oder akademischen Bildungsabschluss führt.
    Davon wird in der Regel ausgegangen bei einem ordnungsgemäßen und regelmäßigen Schulbesuch beziehungsweise einer ordnungsgemäßen Absolvierung einer betrieblichen oder Hochschul-Ausbildung.
    Eine Berufsvorbereitung, berufliche Grundausbildung oder ein Praktikum führen nicht zu einem anerkannten beruflichen Bildungsabschluss.
  • Ohne aktuelles Ausbildungsverhältnis: Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
    Wenn Sie keine Ausbildung absolvieren, dürfen Sie keine der folgenden Leistungen beziehen:
    • Leistungen von einem Jobcenter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld)
    • Leistungen von einem Sozialamt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch von einem Sozialamt (Sozialhilfe)
    • Jugendhilfe nach dem Achten Sozialgesetzbuch
    Von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nachweislich nicht erfüllt werden kann. Hierfür bedarf es eines fachärztlichen Attestes.
  • Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr: Ausreichende Deutsch-Kenntnisse
    Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
    Von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nachweislich nicht erfüllt werden kann. Hierfür bedarf es eines fachärztlichen Attestes.
  • Krankenversicherung
    Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht.
  • Keine Anhaltspunkte für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
    • Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.
    • Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens darf ein Antrag auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht bearbeitet werden.
    • Es geht von Ihnen keine Gefährdung für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.
    • Sie sind zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt, rufen nicht öffentlich zur Gewaltanwendung auf und drohen auch nicht damit.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
  • Aktuelle E-Mail-Adresse
    Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
  • Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Antragstellung durch Eltern oder Bevollmächtigte
    Wenn Sie noch minderjährig sind, dürfen Sie den Antrag auf die Niederlassungserlaubnis noch nicht selbst stellen. Ein gesetzlicher Vertreter (in der Regel Ihre Eltern) muss den Antrag für Sie stellen.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Paypal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 Jahre) (mit Quick-Check)
    • ausschließlich online möglich
    • Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
    • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
  • Bei Antragstellung durch gemeinsam sorgeberechtigte Eltern für ein minderjähriges Kind: Weitere Unterlagen zum anderen Elternteil
    • unterschriebene Einverständniserklärung
    • Kopie des Passes oder Personalausweises
  • Passkopien (in Farbe)
    Es werden Kopien von den Datenseiten Ihres Passes (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person) benötigt.
  • Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels
  • Ausbildungsnachweise
    • bei Schülern: sämtliche Schulzeugnisse und eine aktuelle Schulbescheinigung
    • bei Auszubildenden: Ausbildungsvertrag, Ausbildungszeugnisse und eine aktuelle Bescheinigung der Ausbildungsstelle
    • bei Studierenden: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und Nachweise zum Studienfortschritt (z.B. bestandene Zwischenprüfungen, Credit Points o.ä.)
  • Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben: Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des GER
    Insbesondere sind folgende Nachweise möglich:
    • Sprachstandszeugnis der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens oder ein gleichwertiges oder höheres Sprachdiplom
    • Besuch einer deutschsprachigen Schule und Schulzeugnis mit mindestens der Bewertung „ausreichend“ im Fach Deutsch
    Liegen keine schriftlichen Nachweise vor, werden die Sprachkenntnisse bei Vorsprache geprüft.
  • Wenn Sie aktuell keine Ausbildung absolvieren: Nachweise zum Lebensunterhalt
    Sie befinden sich nicht in einer Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss führt? Dann reichen Sie bitte die folgenden Nachweise zum Lebensunterhalt ein.
  • Nachweise zum Lebensunterhalt: Wenn Sie oder Ihre Eltern abhängig beschäftig sind
    • Arbeitsvertrag,
    • Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten 6 Monate (Verdienstbescheinigungen, Kontoauszüge),
    • aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage) und
    • Rentenversicherungsverlauf
  • Nachweise zum Lebensunterhalt: Wenn Sie oder Ihre Eltern selbständig oder freiberuflich tätig sind
    • Letzter Steuerbescheid,
    • ausgefülltes Formular Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.),
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) sowie
    • Bei Selbständigen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (falls kein Eintrag im Handelsregister erforderlich ist)
    • Bei freiberuflich Tätigen: Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt und Kammereintrag (falls erforderlich)
  • Nachweise zum Lebensunterhalt: Wenn Sie und Ihre Eltern nicht erwerbstätig sind
    Zum Beispiel:
    • Festsetzungsbescheid für Arbeitslosengeld I
    • Rentenbescheid oder Pensionsbescheid
    • Nachweis von Vermögen
    • Bescheid über Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe
    • Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
  • Nachweise über weitere Leistungen
    Abhängig von Ihrer Lebenssituation müssen Sie im Online-Antrag weitere Nachweise hochladen, zum Beispiel: Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Waisenrente oder –pension, Einstiegsgeld, Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Nachweis über Krankenversicherung in Deutschland
    • bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: elektronische Gesundheitskarte mit Foto oder aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
    • bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen unbefristeten Aufenthaltstitel brauchen.
  • Nachweise über Größe und Kosten des Wohnraums
    Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind wie folgt nachzuweisen.
    Bei einer Mietwohnung:
    • Mietvertrag (ohne Hausordnung und sonstige Anlagen)
    • Nachweis über die aktuellen monatlichen Kosten (Warmmiete), zum Beispiel Kontoauszüge
    Bei einer eigenen Immobilie:
    • Grundbuchauszug Dritte Abteilung
    • Kosten des monatlichen Hausgeldes
    • Eventuell monatliche Kreditkosten für die Immobilie
  • Bei einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung: Fachärztliches Attest

Gebühren

Für Minderjährige mit einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

  • 27,50 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
  • 27,50 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
Für Minderjährige mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
  • 28,25 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
  • 28,25 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
Für Volljährige
  • 56,50 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
  • 56,50 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
Für türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 11,40 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
  • 11,40 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
Für türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 18,50 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
  • 18,50 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
Hinweis: Eine Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde (Prüfung erforderliche Aufenthaltszeiten und/oder Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache).

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Im Termin erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den rechtmäßigen Aufenthalt bis zur Aushändigung des bestellten Aufenthaltstitels.

Nach der Vorsprache dauert es mehrere Wochen, bis die Niederlassungserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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