Betreuung - Beratung und Unterstützung durch die Betreuungsbehörde am Standort Amt für Soziales - Betreuungsbehörde
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Amt für Soziales - Betreuungsbehörde
- Karl-Marx-Straße 83 , 12043 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90239 - 2766
- E-Mail: soziales@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09.00 - 12.00 Uhr
-
Donnerstag
-
09.00 - 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Alle Kolleg:innen der Amtsbetreuung im Amt für Soziales werden vom 11.11. bis 13.11.24 ganztägig für das neue IT Fachverfahren “Butler 21” geschult. Die Betreuungsbehörde ist daher an diesen Tagen nicht besetzt.
Keine Sprechstunden und persönlichen Beratungen am 21.11.2024
Aufgrund einer ganztägigen Fortbildungsveranstaltung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziales entfallen am 21. November 2024 die Sprechstunden und persönlichen Beratungen. Anträge und Unterlagen können dennoch per Post, über die Hausbriefkästen des Rathauses, per E- Mail oder Telefax übersendet werden. Bei dringenden Anliegen bitten wir darum, sich im Vorfeld oder ab dem Folgetag der Veranstaltung mit den jeweiligen Kolleginnen und Kollegen in Verbindung zu setzen.
Keine Sprechstunden und persönlichen Beratungen am 21.11.2024
Aufgrund einer ganztägigen Fortbildungsveranstaltung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziales entfallen am 21. November 2024 die Sprechstunden und persönlichen Beratungen. Anträge und Unterlagen können dennoch per Post, über die Hausbriefkästen des Rathauses, per E- Mail oder Telefax übersendet werden. Bei dringenden Anliegen bitten wir darum, sich im Vorfeld oder ab dem Folgetag der Veranstaltung mit den jeweiligen Kolleginnen und Kollegen in Verbindung zu setzen.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- 166
- N7
- M43
-
U Rathaus Neukölln/Alfred-Scholz-Platz
- 166
- N7
- M43
-
Berlin, Fuldastr.
- M41
-
U Rathaus Neukölln
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Betreuung - Beratung und Unterstützung durch die Betreuungsbehörde
Die Dienstleistung umfasst Information, Beratung und Unterstützung bei Betreuungsangelegenheiten für Betroffene, Betreuer (ehrenamtlich oder Berufsbetreuer), Bevollmächtigte und Angehörige.
Voraussetzungen
- keine
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Personaldokumente
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist die Betreuungsbehörde, in deren Amtsbezirk die zu betreuende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.