Betreuung - Beratung und Unterstützung durch die Betreuungsbehörde

Die Dienstleistung umfasst Information, Beratung und Unterstützung bei Betreuungsangelegenheiten für Betroffene, Betreuer (ehrenamtlich oder Berufsbetreuer), Bevollmächtigte und Angehörige.

Voraussetzungen

  • keine

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Personaldokumente

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist die Betreuungsbehörde, in deren Amtsbezirk die zu betreuende Person ihren Wohnsitz hat.

Für Sie zuständig