Betreuung - Anerkennung als Betreuungsverein beantragen

Ein rechtsfähiger Verein, der die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt, wird als Betreuungsverein anerkannt.

Für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin. Die Betreuung kann durch ehrenamtliche oder Berufsbetreuer erfolgen.

In Berlin gibt es in allen Bezirken anerkannte Betreuungsvereine. Sie unterhalten Beratungsstellen vor Ort, unterstützen Ehrenamtliche bei der Betreuungsführung und bieten Fortbildungen sowie praktische Hilfen an. Zugleich übernehmen ihre Mitarbeiter/innen auch selbst Betreuungen. Die Betreuungsvereine arbeiten eng mit den Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten, ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen zusammen.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung als Betreuungsverein.
2. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
3. Im Ergebnis der Antragsprüfung wird ein Bescheid über die Anerkennung als Betreuungsverein ausgestellt.

Voraussetzungen

  • anerkannter, rechtsfähiger Verein
  • Gewährleistung für eine dauerhafte Tätigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
  • es werden fachlich geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt
    die fortgebildet, weitergebildet und Haftpflicht versichert werden
  • planmäßige Bemühung um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
  • es werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigte beraten und fortgebildet
  • es wird planmäßig über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen informiert
  • es wird ein Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht
  • Sitz und Tätigkeitsbereich in Berlin
    (entfällt laut aktueller Gesetzeslage vorübergehend)
  • Betreuung von Personen aus dem Land Berlin
    (entfällt laut aktueller Gesetzeslage vorübergehend)
  • es werden mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgt
    (entfällt laut aktueller Gesetzeslage vorübergehend)
  • Betreuungsverein steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu Wohn- oder Unterbringungseinrichtungen der Betreuten
    (entfällt laut aktueller Gesetzeslage vorübergehend)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung als Betreuungsverein
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post.
  • Konzeption
  • Vereinssatzung
  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bescheinigung vom Finanzamt für Körperschaften über Mildtätigkeit oder Gemeinnützigkeit
    (entfällt laut aktueller Gesetzeslage vorübergehend)
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 3 Monate

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