Betreuung - Beratung und Unterstützung durch die Betreuungsbehörde
Die Dienstleistung umfasst Information, Beratung und Unterstützung bei Betreuungsangelegenheiten für Betroffene, Betreuer (ehrenamtlich oder Berufsbetreuer), Bevollmächtigte und Angehörige.
Voraussetzungen
- keine
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Personaldokumente
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist die Betreuungsbehörde, in deren Amtsbezirk die zu betreuende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.