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Betreuung - Beratung und Unterstützung durch die Betreuungsbehörde am Standort Amt für Soziales - Betreuungsbehörde

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Auf Grund der andauernden Corona-Pandemie ist der Publikumsverkehr im Amt für Soziales weiterhin eingeschränkt. Bitte vereinbaren Sie für notwendige Vorsprachen telefonisch einen Termin mit Ihrer Amtsbetreuung.

Ohne Termin ist ein Gespräch mit Ihrer Amtsbetreuung nicht möglich. Nutzen Sie für die Klärung Ihrer Anliegen bitte vorrangig Telefon, E-Mail, Fax oder Post.

Für die Abgabe von Unterlagen steht Ihnen die Erstberatungsstelle in der Hans-Schmidt-Str. 18 während unten genannten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Zu Ihrem eigenen Schutz erfolgt der Einlass in das Haus nur nach Aufforderung durch das Sicherheitspersonal (Einzelabfertigung). Beim Betreten des Hauses ist verpflichtend ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
nach Vereinbarung
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
nach Vereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin im Amt für Soziales vorsprechen, dann melden Sie sich bitte in der Erstberatungsstelle, Hans-Schmidt-Str. 18. Von dort wird Ihre zuständige Sachbearbeitung bzw. Amtsbetreuung über Ihr Eintreffen informiert.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)

Betreuung - Beratung und Unterstützung durch die Betreuungsbehörde

Die Dienstleistung umfasst Information, Beratung und Unterstützung bei Betreuungsangelegenheiten für Betroffene, Betreuer (ehrenamtlich oder Berufsbetreuer), Bevollmächtigte und Angehörige.

Voraussetzungen

  • keine

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Personaldokumente

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist die Betreuungsbehörde, in deren Amtsbezirk die zu betreuende Person ihren Wohnsitz hat.