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Blaue Karte EU am Standort LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)

Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
- Fasanenstraße 85, 10623 Berlin
-
PostanschriftFriedrich-Krause-Ufer 24, Berlin
- Tel.: (030) 90269-5900
- Fax: (030) 9028-3468
- Kontaktformular
- Homepage
Nahverkehr
- Bus
-
- M45, M46, M49, X9, X10, X34, 100,109,110, 200, 204, 245, 249
- Sbahn
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- S5, S7, S75 (Zoologischer Garten)
- Ubahn
-
- U 2 und U 9 (Zoologischer Garten)
- S-Bahn
-
-
0.2km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.2km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- U-Bahn
-
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- U9
- U2
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- Bus
-
-
0.2km
S+U Zoologischer Garten/Jebensstr.
- 245
- M45
- 100
- 200
- N2
- N9
-
0.2km
Theater des Westens
- M49
- X34
-
0.2km
Uhlandstr./Kantstr.
- M49
-
0.3km
Steinplatz
- 245
- M45
- N2
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- EV1
- 109
- 110
- N10
- N7X
- X10
- M49
- N9
- X34
- 100
- 200
- N2
- 204
- 245
- 249
- M45
- M46
- N1
- N26
- A05
-
0.3km
Hertzallee
- 100
- 109
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- 249
- M45
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- M49
- N1
- N10
- N2
- N26
- N9
- X10
- X34
-
0.2km
S+U Zoologischer Garten/Jebensstr.
- Regionalbahn
-
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- FEX
- RB23
- RE1
- RE2
- RE7
- RE8
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
Nahverkehr
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Blaue Karte EU
Wenn Sie einen Hochschul-Abschluss haben, können Sie zum Arbeiten in Deutschland eine Blaue Karte EU bekommen. Dazu ist ein bestimmtes Mindestgehalt erforderlich.
Die Blaue Karte EU hat mehrere Vorteile gegenüber einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Zum Beispiel können Sie damit schneller ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen. Mehr zu den Vorteilen im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Die Blaue Karte EU ist höchstens 4 Jahre gültig. Falls Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, kann sie auch kürzer gültig sein. Normalerweise gilt sie dann 3 Monate länger als Ihr Arbeitsvertrag.
In den ersten 2 Jahren der Beschäftigung ist vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde einzuholen.
Sie haben ausländische Familienangehörige in Berlin, die ebenfalls einen Aufenthaltstitel benötigen?
Dann buchen Sie bitte einen gemeinsamen Termin für die Beantragung der Blauen Karte EU und der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
Die Blaue Karte EU hat mehrere Vorteile gegenüber einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Zum Beispiel können Sie damit schneller ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen. Mehr zu den Vorteilen im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Die Blaue Karte EU ist höchstens 4 Jahre gültig. Falls Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, kann sie auch kürzer gültig sein. Normalerweise gilt sie dann 3 Monate länger als Ihr Arbeitsvertrag.
In den ersten 2 Jahren der Beschäftigung ist vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde einzuholen.
Sie haben ausländische Familienangehörige in Berlin, die ebenfalls einen Aufenthaltstitel benötigen?
Dann buchen Sie bitte einen gemeinsamen Termin für die Beantragung der Blauen Karte EU und der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
-
Bestimmter Hochschulabschluss
Sie haben
- einen Abschluss von einer deutschen Hochschule oder
- einen Abschluss von einer ausländischen Hochschule, der in Deutschland anerkannt ist, oder
- einen anderen Abschluss von einer ausländischen Hochschule, der einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
Falls Ihr Abschluss in dieser Datenbank nicht bewertet ist, können Sie speziell für Ihren Abschluss eine Zeugnisbewertung machen lassen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten. Mehr zur Zeugnisbewertung finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“. -
Arbeitsplatz
Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Angebot. -
Beschäftigung im Inland
Das Beschäftigungsverhältnis muss in Deutschland bestehen.
Zudem ist eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland erforderlich. -
Mindestgehalt
Sie können die Blaue Karte EU nur bekommen, wenn Sie genug verdienen. Wieviel Sie verdienen müssen, hängt von Ihrem Beruf ab. Für das Jahr 2023 gilt Folgendes:
- Falls Sie in einem Mangelberuf arbeiten, müssen Sie im Monat 3.796,00 Euro brutto oder mehr verdienen. (Das sind 45.552,00 Euro im Jahr.) Mangelberufe sind bestimmte Berufe, für die es in Deutschland zu wenige Arbeitskräfte gibt: Naturwissenschaftler, Mathematiker, Architekten, Raumplaner, Stadtplaner und Verkehrsplaner, Designer, Ingenieure und Ingenieurswissenschaftler, Humanmediziner (außer Zahnärzte), akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie.
- Falls Sie in einem anderen Beruf arbeiten, müssen Sie im Monat 4.866,67 Euro brutto oder mehr verdienen. (Das sind 58.400,00 Euro im Jahr.)
- Erfolgsprämien und andere voll variable Sonderzahlungen werden nicht angerechnet.
-
Unter Umständen: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Sie brauchen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, falls Sie
- in einem Mangelberuf arbeiten und
- weniger als 4.866,67 Euro brutto im Monat verdienen.
-
Je nach Beruf: Berufsausübungs-Erlaubnis
Für manche Berufe brauchen Sie eine besondere Erlaubnis, zum Beispiel für Humanmedizinerinnen und Humanmediziner. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine solche Erlaubnis brauchen, fragen Sie bitte Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber. -
Krankenversicherung
Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung.
Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht. -
Haupt-Wohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
Mehr zu "Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung)" unter "Weiterführende Informationen". -
Persönliches Erscheinen
Bitte stellen Sie den Antrag vor Ort. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
-
Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" (ausgefüllt)
nur bei erstmaliger Beantragung erforderlich -
Für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: weiteres Formular
- Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (ausgefüllt von Ihrem Arbeitgeber)
- Ihr Pass
-
Nachweis über Ihren Wohnsitz
zum Beispiel durch
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Melde-Bestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeber-Bestätigung),
-
Aktuelles biometrisches Foto
Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Hochschulzeugnis (Original)
-
Bei Bedarf: Zeugnisbewertung
Falls Ihr ausländischer Abschluss nicht in der Datenbank „anabin“ bewertet ist, legen Sie bitte eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vor. - Ihr Arbeitsvertrag oder Ihr Arbeitsplatz-Angebot (Original)
- Falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis
-
Nachweis über Ihre Krankenversicherung
bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
- elektronische Gesundheitskarte mit Foto
- aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
- Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge
- Bescheinigung des Versicherers
-
Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
Im Original -
Wohnkosten
Nachweise über die monatlichen Mietkosten (z.B. aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie (im Original)
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Gebühren
- 100,00 Euro für die erstmalige Erteilung
- 96,00 Euro für die Verlängerung um bis zu drei Monate
- 93,00 Euro für die Verlängerung um mehr als drei Monate
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Weiterführende Informationen
- Informationen des Landesamtes für Einwanderung zur Blauen Karte EU
- Anerkennung in Deutschland (Informationen des Bundes-Bildungsministeriums zum Anerkennungsgesetz)
- Datenbank „anabin“ über ausländische Hochschul-Abschlüsse
- Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen
- Merkblatt zum erforderlichen Krankenversicherungsschutz
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung)
- Muster: Wohnungsgeber-Bestätigung
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Inhabern einer Blauen Karte EU
- Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.