Blaue Karte EU am Standort LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

  • Nachdem das Landesamt für Einwanderung (LEA) am Montag, den 05.12.2022 ab dem Morgen wegen eines lokalen Stromausfalles komplett geschlossen werden musste, konnte die Stromversorgung am frühen Abend wiederhergestellt werden. Damit ist ab Dienstag, den 06.12.2022 die Bedienung von Terminkunden wieder an allen Standorten des LEA möglich. Beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen auf unserer Website.

Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.

Berliner Unternehmen, ausländische Investoren und Start-Up Entrepreneure, Manager, hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familien können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und werden direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.

Bitte beachten Sie:
  • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
  • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
  • Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Einwanderung.

 große Karte

Kontakt

Nahverkehr

Bus
  • M45, M46, M49, X9, X10, X34, 100,109,110, 200, 204, 245, 249
Sbahn
  • S5, S7, S75 (Zoologischer Garten)
Ubahn
  • U 2 und U 9 (Zoologischer Garten)

Nahverkehr

S-Bahn
U-Bahn
Bus
Regional­bahn

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Dienstleistungsbeschreibung

Blaue Karte EU

Wenn Sie einen Hochschul-Abschluss haben, können Sie zum Arbeiten in Deutschland eine Blaue Karte EU bekommen. Dazu ist ein bestimmtes Mindestgehalt erforderlich.

Die Blaue Karte EU hat mehrere Vorteile gegenüber einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Zum Beispiel können Sie damit schneller ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen. Mehr zu den Vorteilen im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.

Die Blaue Karte EU ist höchstens 4 Jahre gültig. Falls Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, kann sie auch kürzer gültig sein. Normalerweise gilt sie dann 3 Monate länger als Ihr Arbeitsvertrag.

In den ersten 2 Jahren der Beschäftigung ist vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde einzuholen.

Sie haben ausländische Familienangehörige in Berlin, die ebenfalls einen Aufenthaltstitel benötigen?

Dann buchen Sie bitte einen gemeinsamen Termin für die Beantragung der Blauen Karte EU und der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Bestimmter Hochschulabschluss
    Sie haben
    • einen Abschluss von einer deutschen Hochschule oder
    • einen Abschluss von einer ausländischen Hochschule, der in Deutschland anerkannt ist, oder
    • einen anderen Abschluss von einer ausländischen Hochschule, der einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
    Ob Ihr ausländischer Abschluss anerkannt ist, können Sie in der Datenbank „anabin“ prüfen. Einen Link zu dieser Datenbank finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
    Falls Ihr Abschluss in dieser Datenbank nicht bewertet ist, können Sie speziell für Ihren Abschluss eine Zeugnisbewertung machen lassen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten. Mehr zur Zeugnisbewertung finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
  • Arbeitsplatz
    Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Angebot.
  • Beschäftigung im Inland
    Das Beschäftigungsverhältnis muss in Deutschland bestehen.
    Zudem ist eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland erforderlich.
  • Mindestgehalt
    Sie können die Blaue Karte EU nur bekommen, wenn Sie genug verdienen. Wieviel Sie verdienen müssen, hängt von Ihrem Beruf ab. Für das Jahr 2023 gilt Folgendes:
    • Falls Sie in einem Mangelberuf arbeiten, müssen Sie im Monat 3.796,00 Euro brutto oder mehr verdienen. (Das sind 45.552,00 Euro im Jahr.) Mangelberufe sind bestimmte Berufe, für die es in Deutschland zu wenige Arbeitskräfte gibt: Naturwissenschaftler, Mathematiker, Architekten, Raumplaner, Stadtplaner und Verkehrsplaner, Designer, Ingenieure und Ingenieurswissenschaftler, Humanmediziner (außer Zahnärzte), akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie.
    • Falls Sie in einem anderen Beruf arbeiten, müssen Sie im Monat 4.866,67 Euro brutto oder mehr verdienen. (Das sind 58.400,00 Euro im Jahr.)
    • Erfolgsprämien und andere voll variable Sonderzahlungen werden nicht angerechnet.
  • Unter Umständen: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    Sie brauchen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, falls Sie
    • in einem Mangelberuf arbeiten und
    • weniger als 4.866,67 Euro brutto im Monat verdienen.
  • Je nach Beruf: Berufsausübungs-Erlaubnis
    Für manche Berufe brauchen Sie eine besondere Erlaubnis, zum Beispiel für Humanmedizinerinnen und Humanmediziner. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine solche Erlaubnis brauchen, fragen Sie bitte Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber.
  • Krankenversicherung
    Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung.
    Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht.
  • Haupt-Wohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
    Mehr zu "Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung)" unter "Weiterführende Informationen".
  • Persönliches Erscheinen
    Bitte stellen Sie den Antrag vor Ort. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" (ausgefüllt)
    nur bei erstmaliger Beantragung erforderlich
  • Für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: weiteres Formular
    • Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (ausgefüllt von Ihrem Arbeitgeber)
  • Ihr Pass
  • Nachweis über Ihren Wohnsitz
    zum Beispiel durch
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Melde-Bestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeber-Bestätigung),
    siehe Abschnitt „Formulare".
  • Aktuelles biometrisches Foto
    Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
  • Hochschulzeugnis (Original)
  • Bei Bedarf: Zeugnisbewertung
    Falls Ihr ausländischer Abschluss nicht in der Datenbank „anabin“ bewertet ist, legen Sie bitte eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vor.
  • Ihr Arbeitsvertrag oder Ihr Arbeitsplatz-Angebot (Original)
  • Falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
    • elektronische Gesundheitskarte mit Foto
    • aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung

    bei einer privaten Krankenversicherung:
    • Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge
    • Bescheinigung des Versicherers
    Die Bescheinigung muss Art, Umfang und Dauer der Versicherung nennen. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit brauchen.
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
    Im Original
  • Wohnkosten
    Nachweise über die monatlichen Mietkosten (z.B. aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie (im Original)

Gebühren

  • 100,00 Euro für die erstmalige Erteilung
  • 96,00 Euro für die Verlängerung um bis zu drei Monate
  • 93,00 Euro für die Verlängerung um mehr als drei Monate
Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Falls Sie eine Zeugnisbewertung brauchen, entstehen dafür zusätzlich Kosten.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.