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Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger (EU/EWR) am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Friedrich-Krause-Ufer
- Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
- Tel.: (030) 90269-4000
- Fax: (030) 90269 4099
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
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08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Nahverkehr
- Bus
-
- 123, 142, M27
- Sbahn
-
- S 41/42 (Westhafen)
- Ubahn
-
- U 9 (Amrumer Str.)
- S-Bahn
-
-
0.7km
S+U Westhafen
- S42
- S45
- S46
- S41
-
0.7km
S+U Westhafen
- U-Bahn
-
-
0.6km
U Amrumer Str.
- U9
-
0.8km
S+U Westhafen
- U9
-
0.6km
U Amrumer Str.
- Bus
-
-
0.3km
Quitzowstr.
- 123
- M27
-
0.3km
Perleberger Brücke
- 123
- 142
-
0.3km
Quitzowstr.
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
- Zahlungen sind auch mit Kreditkarte möglich (VISA, Mastercard und Maestro).
- Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger (EU/EWR)
Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)
Unionsbürger, die sich 5 Jahre in Deutschland durchgängig freizügigkeitsberechtigt aufgehalten haben, erlangen von Gesetzes wegen ein Daueraufenthaltsrecht.
Die Bescheinigung über den Daueraufenthalt ist rein deklaratorisch und für einen rechtmäßigen Aufenthalt ohne Bedeutung. Zur Ausübung von Rechten oder zur Erledigung von Verwaltungsformalitäten ist sie nicht erforderlich.
Unionsbürger, die sich 5 Jahre in Deutschland durchgängig freizügigkeitsberechtigt aufgehalten haben, erlangen von Gesetzes wegen ein Daueraufenthaltsrecht.
Die Bescheinigung über den Daueraufenthalt ist rein deklaratorisch und für einen rechtmäßigen Aufenthalt ohne Bedeutung. Zur Ausübung von Rechten oder zur Erledigung von Verwaltungsformalitäten ist sie nicht erforderlich.
Voraussetzungen
- EU-Bürger oder Staatsangehöriger Islands, Liechtensteins oder Norwegens
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Mehrjähriger freizügigkeitsberechtigter Aufenthalt in Deutschland
Im Regelfall entsteht ein Recht zum Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
In dieser Zeit muss durchgehend ein Freizügigkeitsrecht bestanden haben, zum Beispiel als Arbeitnehmer, Selbständiger oder als Nicht-Erwerbstätiger mit ausreichenden Existenzmitteln.
Abhängig vom Einzelfall kann die erforderliche Zeit im Bundesgebiet auch weniger als 5 Jahre betragen. - Hauptwohnsitz in Berlin
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Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass oder gültige ID-Karte
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Formular "Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltsbescheinigung" (ausgefüllt)
-
Melderegisterauskunft
Der ständige Aufenthalt in Deutschland muss nachgewiesen werden. Dies gelingt am einfachsten mit einem Melderegisterauszug. Es können auch Steuerbescheide oder Ahnliches verwendet werden. -
Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
- Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
- Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
- Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel
Gebühren
Ab dem 01.09.2017:
- 10,00 Euro