Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger (EU/EWR) am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aktuell sind die Zugriffe auf unsere Online-Terminvereinbarung massiv gestiegen. Dadurch kann es leider vorkommen, dass der Service zwischendurch nicht zur Verfügung steht. Es wird dann eine Wartungsseite angezeigt. Bitte beachten Sie hierzu unsere
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Zur weiteren Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens (Lockdown) wird die Bedienung an unseren Standorten Friedrich-Krause-Ufer und Keplerstraße eingeschränkt. Bis mindestens 07.03.2021 findet die Bedienung nur mit Termin statt.
- Am 08.03.2021 ist wegen des Feiertags (Internationaler Frauentag) geschlossen.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten um Verständnis für die folgenden Hygiene-Maßnahmen:
- Das Betreten unseres Dienstgebäudes ist nur mit medizinischer Maske gestattet. Medizinische Masken in diesem Sinne sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
- Bei Krankheitssymptomen können wir Sie aus Gründen des Infektionsschutzes nicht bedienen.
- Bitte beachten Sie, dass Corona-bedingt nur der Zutritt von Personen gewährt werden kann, die für sich persönlich online einen Termin gebucht oder eine Einladung zur Vorsprache erhalten haben.
- Begleitpersonen (auch deutsche Ehegatten, deren Anwesenheit erbeten wurde) bitten wir um Verständnis: Wir können Sie leider pandemiebedingt nicht einlassen.
- Lediglich Kinder unter 14 Jahren, die ansonsten unbeaufsichtigt wären, können ihre Eltern in das Dienstgebäude begleiten.
- Ausnahmen gelten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Ausweis oder bestallte Betreuerinnen und Betreuer und Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher, die mit der Antragstellerin/dem Antragsteller vorsprechen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger (EU/EWR)
Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)
Unionsbürger, die sich 5 Jahre in Deutschland durchgängig freizügigkeitsberechtigt aufgehalten haben, erlangen von Gesetzes wegen ein Daueraufenthaltsrecht.
Die Bescheinigung über den Daueraufenthalt ist rein deklaratorisch und für einen rechtmäßigen Aufenthalt ohne Bedeutung. Zur Ausübung von Rechten oder zur Erledigung von Verwaltungsformalitäten ist sie nicht erforderlich.
Voraussetzungen
- EU-Bürger oder Staatsangehöriger Islands, Liechtensteins oder Norwegens
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Mehrjähriger freizügigkeitsberechtigter Aufenthalt in Deutschland
Im Regelfall entsteht ein Recht zum Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
In dieser Zeit muss durchgehend ein Freizügigkeitsrecht bestanden haben, zum Beispiel als Arbeitnehmer, Selbständiger oder als Nicht-Erwerbstätiger mit ausreichenden Existenzmitteln.
Abhängig vom Einzelfall kann die erforderliche Zeit im Bundesgebiet auch weniger als 5 Jahre betragen. - Hauptwohnsitz in Berlin
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Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass oder gültige ID-Karte
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
- Formular "Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltsbescheinigung" (ausgefüllt)
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Melderegisterauskunft
Der ständige Aufenthalt in Deutschland muss nachgewiesen werden. Dies gelingt am einfachsten mit einem Melderegisterauszug. Es können auch Steuerbescheide oder Ahnliches verwendet werden.
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Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
- Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
- Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
- Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel
Gebühren
- 10,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Erläuterung der Symbole
Aufzüge in den Häusern A und C
Nahverkehr
S-Bahn S 41/42 (Westhafen)
U-Bahn U 9 (Amrumer Str.)
Bus 123, 142, M27