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Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU und des EWR am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer
große Karte Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Friedrich-Krause-Ufer
- Friedrich-Krause-Ufer 24 , 13353 Berlin
- Tel.: (030) 90269-4000
- Fax: -
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Westhafen
- S42
- S41
-
S+U Westhafen
-
U-Bahn
-
U Amrumer Str.
- U9
-
S+U Westhafen
- U9
-
U Amrumer Str.
-
Bus
-
Quitzowstr.
- 123
- M27
-
Perleberger Brücke
- 123
- 142
- M27
- N40
-
Quitzowstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.
- Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU und des EWR
Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Bürgern aus der EU und dem EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) nach einem Aufenthalt von (in der Regel) 5 Jahren
Bitte beachten Sie: Familienangehörige von Deutschen bekommen grundsätzlich keine Daueraufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern können eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe "Weiterführende Informationen").
Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Deutsche ein Freizügigkeitsrecht aus einem gemeinsamen Aufenthalt mit dem Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat. Ein Kurzaufenthalt reicht hierfür nicht aus.
Bitte beachten Sie: Familienangehörige von Deutschen bekommen grundsätzlich keine Daueraufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern können eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe "Weiterführende Informationen").
Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Deutsche ein Freizügigkeitsrecht aus einem gemeinsamen Aufenthalt mit dem Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat. Ein Kurzaufenthalt reicht hierfür nicht aus.
Voraussetzungen
-
5 Jahre Freizügigkeitsrecht ausgeübt
Familienangehörige von EU- oder EWR-Bürgern erhalten ein Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich
- rechtmäßig 5 Jahre lang ununterbrochen zusammen mit dem EU- oder EWR-Bürger in Deutschland aufgehalten haben
- und in dieser Zeit durchgehend ein Freizügigkeitsrecht (z. B. als Arbeitnehmer / Selbstständiger / mit ausreichenden eigenen Existenzmitteln) ausgeübt wurde.
-
Antragstellerin / Antragsteller ist selbst keine/kein EU- oder EWR-Bürgerin / Bürger
Antragstellerin / Antragsteller besitzt nicht die Staatsangehörigkeit eines der EU-Mitgliedstaaten oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen -
Familienangehörige / Familienangehöriger kommt aus der EU oder dem EWR
Der oder die Familienangehörige besitzt die Staatsangehörigkeit eines der EU-Mitgliedstaaten oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen - Hauptwohnsitz in Berlin
-
Persönliche Vorsprache mit Termin
Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular an die zuständigen Referate F 1 und F 2 (siehe "Weiterführende Informationen").
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte (ausgefüllt)
- gültiger Pass
-
1 aktuelles biometrisches Passfoto
Achtung:
- Ab dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
- Aufenthaltskarte bzw. Aufenthaltserlaubnis
-
Wenn Sie noch nicht 5 Jahre in Berlin leben: Erweiterte Melderegisterauskunft
- Sie müssen Ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen. Sollten Sie noch nicht ununterbrochen seit 5 Jahren in Berlin leben, legen Sie bitte eine erweiterte Melderegisterauskunft vor.
-
Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
- Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
- Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
- Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel
Gebühren
- 46,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 27,60 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 6,00 Euro zusätzlich: Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Daueraufenthaltskarte als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
Weiterführende Informationen
- Kontaktformular für die Vereinbarung eines Termins in den Referaten F 1 und F 2 (Landesamt für Einwanderung)
- Digitale Fotos für Aufenthaltsdokumente ab 01.05.2025 (Landesamt für Einwanderung)
- Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen (Dienstleistung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
- Daueraufenthaltsbescheinigung für EU- und EWR-Bürger (Dienstleistung)
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen (Dienstleistung)