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Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR - Ausstellung am Standort LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)

Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
- Fasanenstraße 85, 10623 Berlin
-
PostanschriftFriedrich-Krause-Ufer 24, Berlin
- Tel.: (030) 90269-5900
- Fax: (030) 9028-3468
- Kontaktformular
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Nahverkehr
- Bus
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- M45, M46, M49, X9, X10, X34, 100,109,110, 200, 204, 245, 249
- Sbahn
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- S5, S7, S75 (Zoologischer Garten)
- Ubahn
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- U 2 und U 9 (Zoologischer Garten)
- S-Bahn
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0.2km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.2km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- U-Bahn
-
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- U9
- U2
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- Bus
-
-
0.2km
S+U Zoologischer Garten/Jebensstr.
- 245
- M45
- 100
- 200
- N2
- N9
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0.2km
Theater des Westens
- M49
- X34
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0.2km
Uhlandstr./Kantstr.
- M49
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0.3km
Steinplatz
- 245
- M45
- N2
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0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- EV1
- 109
- 110
- N10
- N7X
- X10
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- N9
- X34
- 100
- 200
- N2
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0.3km
Hertzallee
- 100
- 109
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- N2
- N26
- N9
- X10
- X34
-
0.2km
S+U Zoologischer Garten/Jebensstr.
- Regionalbahn
-
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- FEX
- RB23
- RE1
- RE2
- RE7
- RE8
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
Nahverkehr
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR - Ausstellung
Die Aufenthaltskarte wird Familienangehörigen ausgestellt, die
Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz. Diese können eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter 'Weiterführende Informationen).
- keine Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union - EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) sind
- mit einem freizügigkeitsberechtigten Bürger aus der EU oder dem EWR
- eine familiäre Lebensgemeinschaft führen.
Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz. Diese können eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter 'Weiterführende Informationen).
Voraussetzungen
- Familienangehöriger ist selbst kein EU- oder EWR-Bürger
-
Freizügigkeitsrecht liegt vor
Familienangehörige genießen nur dann ein vom EU-/EWR-Bürger abgeleitetes Aufenthaltsrecht, wenn dieser ein Freizügigkeitsrecht besitzt, z.B. als
- Arbeitnehmer
- Selbstständiger
- Nichterwerbstätiger
-
Familiäre Beziehung zu einem Bürger der EU (außer Deutschland) oder des EWR
Familienangehörige nach dem Freizügigkeitsrecht sind insbesondere
- Ehepartner / gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner oder
- minderjähriges ledige Kinder oder
- Elternteile
-
Familiäre Lebensgemeinschaft
Zwischen dem Familienangehörigen und dem EU-/EWR-Bürger muss in Berlin eine familiäre Lebensgemeinschaft bestehen. - Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Formular "Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte" (ausgefüllt)
- Gültiger Pass
-
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund -
Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU-/EWR-Bürger
z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft -
Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
- Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
- Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie zum Beispiel beim Auswärtigen Amt: Internationaler Urkundenverkehr (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
- Meldebestätigung des EU-/EWR-Bürgers
-
Nachweise zum Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers
Im Einzelfall können Nachweise über das Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers verlangt werden. Bitte bringen Sie deshalb folgende Unterlagen mit:
- bei Arbeitnehmern: Bestätigung des Arbeitgebers über die Einstellung oder Beschäftigung
- bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, aktuellen Steuerbescheid
- bei Nicht-Erwerbstätigen: Nachweise über Krankenversicherung und Existenzmittel
-
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
- 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
- Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
- Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern
- Daueraufenthaltsbescheinigung für EU- und EWR-Bürger
- Auswärtiges Amt: Internationaler Urkundenverkehr