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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen
Sie halten sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland auf? Dann wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Im Vergleich zur ebenfalls unbefristeten Niederlassungserlaubnis bietet die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU Ihnen eine größere Mobilität innerhalb und außerhalb der EU (siehe „Weiterführende Informationen“).
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU kann nicht erteilt werden für Ausländer mit einem Aufenthaltstitel:
Verfahrensablauf
1. Beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise, bevor Sie einen Antrag stellen:
4. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
Im Vergleich zur ebenfalls unbefristeten Niederlassungserlaubnis bietet die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU Ihnen eine größere Mobilität innerhalb und außerhalb der EU (siehe „Weiterführende Informationen“).
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU kann nicht erteilt werden für Ausländer mit einem Aufenthaltstitel:
- aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (Ausnahme: der Aufenthaltstitel wurde nach § 23 Abs. 2, § 23 Abs. 4, § 25 Abs. 1 oder § 25 Abs. 2 AufenthG erteilt),
- zum Zweck des Studiums oder der Aus- und Weiterbildung oder
- für einen sonstigen nur vorübergehenden Zweck,
Verfahrensablauf
1. Beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise, bevor Sie einen Antrag stellen:
- Nutzen Sie bitte zuerst den Quick-Check (unter „Jetzt online erledigen“). Damit können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Antrag voraussichtlich erfolgreich sein wird.
- Überprüfen Sie noch einmal, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und über die im Abschnitt „Unterlagen“ aufgeführten Dokumente und Nachweise verfügen. Fertigen Sie von den Unterlagen digitale Kopien (PDF-Format), um diese im Online-Antrag einreichen zu können.
- Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente im PDF-Format bereit. Je nach individueller Situation können im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.
- Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
4. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
- Wegen der hohen Zahl an Anträgen kann dies allerdings einige Zeit dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und Geduld.
- Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen im Original mit.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet und sind damit volljährig
-
Sie sind aktuell im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels
Die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ausgeschlossen, wenn Ihr aktueller Aufenthaltstitel aus einem der folgenden Gründe erteilt wurde:
- aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (Ausnahme: der Aufenthaltstitel wurde nach § 23 Abs. 2, § 23 Abs. 4, § 25 Abs. 1 oder § 25 Abs. 2 AufenthG erteilt),
- zum Zweck der Aus- und Weiterbildung oder des Studiums (§ 16a oder § 16b AufenthG) oder
- für einen sonstigen nur vorübergehenden Zweck.
-
Seit mindestens 5 Jahren durchgehend rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel
- Aufenthaltstitel in diesem Sinne sind insbesondere: nationales Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis.
- Die Zeit eines Asylverfahrens wird angerechnet, wenn im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder § 25 Abs. 2 AufenthG erteilt wurde.
- Die Zeit eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Studium oder zur Berufsausbildung wird zur Hälfte angerechnet.
- Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren mit einer von Deutschland ausgestellten Blaue Karte EU im Bundesgebiet leben, können auch die Voraufenthaltszeiten in einem anderen EU-Mitgliedsstaat angerechnet werden.
- mit einem Aufenthaltstitel für einen seiner Natur nach vorübergehenden Aufenthaltszweck (z.B. zum Schulbesuch, Sprachkurs, Beschäftigung als Au-pair oder Spezialitätenkoch)
- mit und vor Ausstellung einer Duldung
-
Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer engen Familienangehörigen (Ehe-/Lebenspartner sowie Kinder) ist gesichert. Sie dürfen keine Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe) oder einen Anspruch darauf haben.
- Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
-
Ausreichende Kranken- und Pflegeversicherung
Sie und die mit Ihnen in familiärer Gemeinschaft lebenden Angehörigen sind gegen das Risiko der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit abgesichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht. -
Angemessene Altersversorgung
Ab dem 67. Lebensjahr müssen Sie über eine Altersversorgung verfügen können, die Ihren Unterhaltsbedarf deckt.
- Sie haben entweder Rentenanwartschaften durch Einzahlungen von (in der Regel mindestens 60) Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine private Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen erworben.
- Selbständige können eine angemessene private Altersversorgung auch durch eigenes Vermögen oder Betriebsvermögen nachweisen.
- Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
-
In bestimmten Fällen: Kein Nachweis der Altersversorgung erforderlich
- wenn Sie bereits das 67. Lebensjahr vollendet haben oder
- Aufwendungen für eine Altersvorsorge sind aufgrund einer fachärztlich festgestellten körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht möglich
-
Keine Anhaltspunkte für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
- Schon Geldstrafen können die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU hindern.
- Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens darf ein Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nicht bearbeitet werden.
- Es geht von Ihnen keine Gefährdung für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.
- Sie sind zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt, rufen nicht öffentlich zur Gewaltanwendung auf und drohen auch nicht damit.
-
Ausreichende Deutschkenntnisse
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
- Diese Voraussetzung ist insbesondere bei erfolgreichem Abschluss eines Integrationskurses nachgewiesen.
- Vom Sprachnachweis wird abgesehen, wenn das Erlernen der deutschen Sprache aufgrund einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit unzumutbar ist. Hierfür bedarf es eines fachärztlichen Attestes.
-
Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
Vom Vorliegen der Grundkenntnisse wird insbesondere dann ausgegangen, wenn
- ein Integrationskurs oder der Orientierungskurs „Leben in Deutschland“ erfolgreich abgeschlossen wurde,
- im Bundesgebiet ein schulischer oder beruflicher Bildungsabschluss erworben wurde oder
- für mindestens ein Jahr eine schulische oder berufliche Ausbildung im Bundesgebiet absolviert wurde.
Vom Vorliegen dieser Grundkenntnisse wird abgesehen, wenn das Erlangen dieser aufgrund einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit unzumutbar ist. Hierfür bedarf es eines fachärztlichen Attestes. -
Ausreichender Wohnraum
Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. -
Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus. -
Aktuelle E-Mail-Adresse
Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner. -
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (mit Quick-Check)
- ausschließlich online möglich
- Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.
- Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
-
Passkopien (in Farbe)
Es werden Kopien von den Datenseiten Ihres Passes oder Passersatzes (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person) benötigt. - Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels
-
Wenn Sie oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner abhängig beschäftig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt
- Arbeitsvertrag,
- Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten 6 Monate (Verdienstbescheinigungen, Kontoauszüge),
- aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage) und
- Rentenversicherungsverlauf
-
Wenn Sie oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner selbständig oder freiberuflich tätig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt
- Letzter Steuerbescheid,
- ausgefülltes Formular Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.) und
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) sowie
- Bei Selbständigen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (falls kein Eintrag im Handelsregister erforderlich ist)
- Bei Freiberuflich Tätigen: Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt und Kammereintrag (falls erforderlich)
-
Wenn Sie nicht erwerbstätig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt
Zum Beispiel:
- Festsetzungsbescheid für Arbeitslosengeld I
- Rentenbescheid oder Pensionsbescheid
- Nachweis von Vermögen
- Bescheid über Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe
- Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
-
Nachweise über weitere Leistungen
Abhängig von Ihrer Lebenssituation müssen Sie im Online-Antrag weitere Nachweise hochladen, zum Beispiel: Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Waisenrente oder –pension, Einstiegsgeld, Nachweis über Unterhaltszahlungen -
Für Schüler, Auszubildende, Studenten: Bescheinigungen und Zeugnisse
- Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
- Ausbildungsvertrag
- alle Zeugnisse der Schule oder Berufsschule
-
Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland
- bei einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: elektronische Gesundheitskarte mit Foto oder aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
- bei einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen unbefristeten Aufenthaltstitel brauchen.
-
Nachweise über Größe und Kosten des Wohnraums
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind wie folgt nachzuweisen.
Bei einer Mietwohnung:
- Mietvertrag (ohne Hausordnung oder andere Anlagen) und
- Nachweis über die aktuellen monatlichen Kosten (Warmmiete), zum Beispiel Kontoauszüge
- Grundbuchauszug Dritte Abteilung,
- Kosten des monatlichen Hausgeldes und
- Eventuell monatliche Kreditkosten für die Immobilie
-
Nachweise zur Altersvorsorge
- Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
- Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer sonstigen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung
- Nachweise über Einkünfte aus eigenem Vermögen oder Betriebsvermögen
-
Nach einer Berufsausbildung oder einem Studium in Deutschland: Nachweis über den erreichten Abschluss
Zeugnisse, Urkunden -
Wenn Sie NICHT in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert haben: Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des GER
Insbesondere sind folgende Nachweise möglich:
- Deutschtest für Zuwanderer
- Zertifikat Deutsch oder ein anderes Sprachdiplom
- Abschlusstest Integrationskurs
-
Sofern vorhanden: Nachweise über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Wenn Sie im Bundesgebiet keine schulische oder berufliche Ausbildung absolviert haben, sind insbesondere folgende Nachweise möglich:
- Abschlusstest Integrationskurs
- Abschlusstest Orientierungskurs „Leben in Deutschland“
- Erfolgreich abgeschlossener Einbürgerungstest
- Bei einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung: Fachärztliches Attest
Gebühren
- 56,50 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
- 52,50 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
- 11,40 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
- 11,40 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
- 18,50 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
- 18,50 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Im Termin erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den rechtmäßigen Aufenthalt bis zur Aushändigung des bestellten Aufenthaltstitels.
Nach der Vorsprache dauert es mehrere Wochen, bis die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
Weiterführende Informationen
Für Sie zuständig
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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