Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen am Standort LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

  • Nachdem das Landesamt für Einwanderung (LEA) am Montag, den 05.12.2022 ab dem Morgen wegen eines lokalen Stromausfalles komplett geschlossen werden musste, konnte die Stromversorgung am frühen Abend wiederhergestellt werden. Damit ist ab Dienstag, den 06.12.2022 die Bedienung von Terminkunden wieder an allen Standorten des LEA möglich. Beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen auf unserer Website.

Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.

Berliner Unternehmen, ausländische Investoren und Start-Up Entrepreneure, Manager, hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familien können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und werden direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.

Bitte beachten Sie:
  • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
  • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
  • Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Einwanderung.

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Kontakt

  • Landesamt für Einwanderung (LEA)
  • LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
  • Fasanenstraße 85 10623 Berlin
  • Postanschrift
    Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-5900
  • Fax: (030) 9028-3468
  • Homepage

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen

Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Voraussetzungen

  • 5 Jahre Besitz eines Aufenthaltstitels
    Sie müssen
    • seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben
    • seitdem ununterbrochen einen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) besitzen
    • und aktuell im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein.
    Bei bestimmten Aufenthaltstiteln ist die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU allerdings ausgeschlossen, so z.B. bei einer Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitären Gründen oder zum Zweck der Ausbildung.
  • Gesicherter Lebensunterhalt
    • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen müssen durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert sein.
    • Sie müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein oder verfügen über einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden privaten Krankenversicherungsschutz mit dem gleichen Versicherungsumfang wie eine gesetzliche Krankenversicherung.
    Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Lebensunterhalt auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden. Die gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten bzw. Lebenspartner ist dann allerdings erforderlich.
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Keine Straftaten
    Schon Geldstrafen können die Erteilung des Daueraufenthalt-EU hindern.
  • Angemessene Altersversorgung
    Ab dem 67. Lebensjahr müssen Sie über eine Altersversorgung verfügen können, die Ihren Unterhaltsbedarf deckt. Das bedeutet für Anträge im Jahr 2022, Sie
    • haben entweder Rentenanwartschaften durch Einzahlungen von (in der Regel mindestens 60) Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen erworben oder
    • werden aus einer privaten Renten- oder Lebensversicherung über eine monatliche Geldleistung von mindestens 926,00 Euro verfügen können oder
    • werden als selbstständig tätige Person ein Vermögen von mindestens 195.104,00 Euro besitzen.
    Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden. Die gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten bzw. Lebenspartner ist dann allerdings erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
    Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die Dokumente in Kopie bei („Erforderliche Unterlagen“). Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebührenbescheid.
  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Einkommensnachweise
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers, Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate, Rentenversicherungsverlauf
    • Selbständige: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht (siehe "Formulare") zusammen mit den darin genannten Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
    • Freiberufler: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht (siehe "Formulare") zusammen mit den darin genannten Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug), Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen u.ä. Belege über einen regelmäßigen Mittelzufluss
    Die Nachweise können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden (siehe "Voraussetzungen").
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
    Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen
  • Altersvorsorge
    Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe „Voraussetzungen“) erbringen durch:
    • Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung,
    • Nachweis von vergleichbaren Leistungen einer sonstigen Versicherung- oder Versorgungseinrichtung,
    • die Vorlage einer privaten Rentenversicherung oder Lebensversicherung oder
    • den Nachweis von eigenem Vermögen oder Betriebsvermögen
    Die Nachweise können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden (siehe "Voraussetzungen").
  • Krankenversicherung (Versicherungskarte, Versicherungspolice)
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz:
    • Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert.
    • Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
    • Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (siehe "Formulare").
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema unter „Weiterführende Informationen“

Gebühren

Die Pflicht zur Zahlung der Bearbeitungsgebühren entsteht grundsätzlich bereits bei Vorliegen eines Antrages mit dessen Eingang bei der Behörde. Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde ( Prüfung erforderliche Aufenthaltszeiten und/oder Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache). Die Gebühren betragen:

  • 109,00 Euro (54,50 Euro bei Antragseingang und 54,50 Euro bei Erteilung)
Für türkische Staatsangehörige:
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (11,40 Euro bei Antragseingang und 11,40 Euro bei Erteilung)
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (18,50 Euro bei Antragseingang und 18,50 Euro bei Erteilung)

Chat

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