Kraftfahrzeugkennzeichen - nach Diebstahl oder Verlust ersetzen

Falls Ihnen ein Kennzeichenschild gestohlen wurde oder Sie es verloren haben, müssen Sie den Diebstahl oder Verlust melden und ein neues Kennzeichen beantragen. Ihr Fahrzeug bekommt dann neue Kennzeichenschilder mit einem anderen Kennzeichen, also mit einer anderen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Das alte Kennzeichen wird gesperrt – so sind Sie nicht weiterhin verantwortlich, wenn zum Beispiel jemand anderes damit zu schnell fährt.

Ihr Fahrzeug dürfen Sie erst wieder fahren, wenn Sie neue Kennzeichenschilder haben.

Nicht vergessen:
Den Diebstahl müssen Sie auch der Polizei melden. Machen Sie das so schnell wie möglich, zu Ihrer eigenen Sicherheit.

Auf Wunsch können Sie ein freies Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Ob Ihr Wunschkennzeichen frei ist, können Sie vorab online prüfen. Mehr zu "Wunschkennzeichen" unter "Weiterführende Informationen".

Falls Sie das Kennzeichenschild noch haben, es aber nicht mehr lesbar ist, können Sie das Kennzeichenschild ersetzen lassen und das Kennzeichen behalten. Mehr zu "Kraftfahrzeugkennzeichen wegen Unleserlichkeit ersetzen" unter "Weiterführende Informationen".

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Kennzeichenschild ist weg
    An Ihrem Fahrzeug fehlt wenigstens ein Kennzeichenschild, zum Beispiel weil es gestohlen wurde oder weil Sie es verloren haben.
  • Bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei
    Den Diebstahl müssen Sie auch der Polizei melden. Machen Sie das so schnell wie möglich, zu Ihrer eigenen Sicherheit.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Änderung des Kennzeichens
  • Ausweis-Dokument
    Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist: Nachweis über den Sitz oder eine Niederlassung in Berlin sowie Ausweis-Dokument des Vertretungsberechtigten laut Nachweis
    zum Beispiel durch
    • Gewerbe-Anmeldung
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: Vollmacht und Ausweis-Dokument
    Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
    • schriftliche Vollmacht
    • Ausweis-Dokument der Person, die Sie vertritt,
    • Ihr Ausweis-Dokument (außer bei notarieller Vollmacht)
    Das gilt auch bei Unternehmen und Vereinen, wenn sich die Vertretungsberechtigung nicht aus der Gewerbe-Anmeldung oder einem Register-Auszug ergibt.
  • Bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis-Dokumente der Erziehungsberechtigten
    Falls das Fahrzeug auf eine minderjährige Halterin oder einen minderjährigen Halter zugelassen ist:
    • schriftliche Zustimmung von beiden Erziehungsberechtigten
    • Ausweis-Dokumente von beiden Erziehungsberechtigten
    Erziehungsberechtigt sind im Normalfall die Eltern.
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • HU-Prüfbericht (falls fällig)
    Nachweis über eine aktuelle Hauptuntersuchung (HU), zum Beispiel
    • durch die Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn die dort eingetragene Hauptuntersuchung noch gültig ist, oder
    • durch den Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung
  • Das andere Nummernschild (falls vorhanden)
    Falls an Ihrem Auto nur ein Nummernschild weg ist, bringen Sie das andere bitte mit.
  • Anzeige-Protokoll von der Polizei bei Diebstahl der Kennzeichenschilder
    Falls das/die Kennzeichenschild/er gestohlen wurde/n, ist in jedem Fall vor Vorsprache bei der Zulassungsbehörde eine Anzeige des Diebstahls bei der Polizei erforderlich. Das Anzeige-Protokoll ist hier vorzulegen.
  • Eidesstattliche Versicherung – Kennzeichen
    Beim Verlust eines Kennzeichenschildes ist eine Versicherung an Eides statt vorzulegen (unter "Formulare"). Sind beide Kennzeichenschilder in Verlust geraten oder zum Fahrzeug gehört bauartbedingt nur ein Kennzeichenschild, ist die Abnahme einer gebührenpflichtigen Versicherung notwendig.

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 31,20 EUR.

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.

  • Einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie außerdem über das Kontaktformular vereinbaren.

Für Sie zuständig

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