Kraftfahrzeugkennzeichen - nach Diebstahl oder Verlust ersetzen
Falls Ihnen ein Nummernschild gestohlen wurde oder Sie es verloren haben, müssen Sie den Diebstahl oder Verlust melden und ein neues Kennzeichen beantragen. Ihr Fahrzeug bekommt dann neue Nummernschilder mit einem anderen Kennzeichen, also mit einer anderen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Das alte Kennzeichen wird gesperrt – so sind Sie nicht weiterhin verantwortlich, wenn zum Beispiel jemand anderes damit zu schnell fährt.
Ihr Fahrzeug dürfen Sie erst wieder fahren, wenn Sie neue Nummernschilder haben.
Auf Wunsch können Sie ein freies Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Ob Ihr Wunschkennzeichen frei ist, können Sie vorab online prüfen. Mehr zu "Wunschkennzeichen" unter "Weiterführende Informationen".
Falls Sie das Nummernschild noch haben, es aber nicht mehr lesbar ist, können Sie das Nummernschild ersetzen lassen und das Kennzeichen behalten. Mehr zu "Kraftfahrzeugkennzeichen wegen Unleserlichkeit ersetzen" unter "Weiterführende Informationen".
Voraussetzungen
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Nummernschild ist weg
An Ihrem Fahrzeug fehlt wenigstens ein Nummernschild, zum Beispiel weil es gestohlen wurde oder weil Sie es verloren haben. -
Bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei
Den Diebstahl müssen Sie auch der Polizei melden. Machen Sie das so schnell wie möglich, zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Änderung des Kennzeichens
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Ausweis-Dokument
Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
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Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist: Nachweis über den Sitz oder eine Niederlassung in Berlin sowie Ausweis-Dokument des Vertretungsberechtigten laut Nachweis
zum Beispiel durch
- Gewerbe-Anmeldung
- Auszug aus dem Handelsregister
- Auszug aus dem Vereinsregister
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Bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: Vollmacht und Ausweis-Dokument
Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweis-Dokument der Person, die Sie vertritt,
- Ihr Ausweis-Dokument (außer bei notarieller Vollmacht)
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Bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis-Dokumente der Erziehungsberechtigten
Falls das Fahrzeug auf eine minderjährige Halterin oder einen minderjährigen Halter zugelassen ist:
- schriftliche Zustimmung von beiden Erziehungsberechtigten
- Ausweis-Dokumente von beiden Erziehungsberechtigten
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
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HU-Prüfbericht (falls fällig)
Nachweis über eine aktuelle Hauptuntersuchung (HU), zum Beispiel
- durch die Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn die dort eingetragene Hauptuntersuchung noch gültig ist, oder
- durch den Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung
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Das andere Nummernschild (falls vorhanden)
Falls an Ihrem Auto nur ein Nummernschild weg ist, bringen Sie das andere bitte mit.
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Anzeige-Protokoll von der Polizei bei Diebstahl der Nummernschilder
Falls das/die Nummernschild/er gestohlen wurde/n, ist in jedem Fall vor Vorsprache bei der Zulassungsbehörde eine Anzeige des Diebstahls bei der Polizei erforderlich. Das Anzeige-Protokoll ist hier vorzulegen.
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ersatzweise: eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Nummernschilder
Falls das/die Nummernschild/er anderweitig in Verlust geraten sind, ist keine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Unter Umständen ist bei der Zulassungsbehörde die gebührenpflichtige Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vom eingetragenen Halter abzugeben.
Formulare
Gebühren
- 28,10 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.
- Einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie außerdem über das Kontaktformular vereinbaren.
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