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Kraftfahrzeugkennzeichen wegen Unleserlichkeit ersetzen

Ein Austausch eines Kennzeichenschildes (oder auch beider Kennzeichenschilder) aufgrund schlechter Lesbarkeit, Beschädigung usw. ist jederzeit ohne besonderen Antrag möglich.

Auch kann auf Wunsch des Halters eines Kraftrades ein Austausch des bisherigen Kennzeichenschildes auf das neue Motorrad-Kennzeichen erfolgen.

Ebenfalls ist eine Erneuerung der Siegelplaketten möglich, sofern diese aufgrund von Abnutzung nicht mehr lesbar sind oder durch äußere Einwirkung beschädigt wurden.

Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist immer eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs und eine Sperrung des in Verlust geratenen Kennzeichens erforderlich (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Das Kraftfahrzeugkennzeichen ist nicht mehr lesbar

Erforderliche Unterlagen

  • Alte(s) Kennzeichenschild(er)
    auch bei Austausch nur eines Schildes bei einem PKW sind immer beide alten Schilder vorzulegen
  • Neue(s), zu ersetzende(s) Kennzeichenschild(er)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Gebühren

  • 3,30 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Zuständige Behörden

Bitte beachten Sie, dass die Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Richten Sie bitte Ihre Terminanfrage an post.kfz-zulassung@labo.berlin.de


Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)