Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.
Öffnungszeiten
Montag
09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Dienstag
09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Mittwoch
nach Terminvereinbarung
Donnerstag
15.00-18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Freitag
nach Terminvereinbarung
Hinweis für Terminkunden
Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Gewerbe - Anmeldung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbständige Zweigstelle) mit festem Betriebssitz neu eröffnen. Das gilt auch wenn Sie Ihren Betriebssitz aus einem anderen Bundesland nach Berlin verlegen.
Die Pflicht, das Gewerbe anzumelden, haben
- bei Einzel-Gewerben die Gewerbetreibenden,
- bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) die geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand).
Bei einer Änderung der Rechtsform muss sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) erstattet werden.
Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, wenn die Voraussetzungen nach § 6 der Gewerbeordnung vorliegen (siehe "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
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Handelsregisterauszug
Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.
In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG, UG) reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung sowie die Zustimmungserklärung(en) der Gesellschafter ein.
-
Zustimmungserklärung Gesellschafter
Bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen
-
Beiblatt Vertretungsberechtigte
Bei Gewerbeanzeigen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten
Gebühren
- 26,00 Euro - je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter einer Personengesellschaft
- 31,00 Euro - juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter
- 13,00 Euro - jeder weitere Vertreter einer juristischen Person
- 15,00 Euro - Gewerbeanzeige im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Ordnungsamt des Bezirks in dem sich der Betriebssitz des Unternehmens befindet.