Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aus aktuellem Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) und zur Vorsorge für unsere Kund_Innen und Mitarbeiter_Innen, sehen wir uns veranlasst, ab 01.07.2020 die persönlichen Sprechstunden des Gewerbeamtes eingeschränkt anzubieten.
Wir bitten Sie, vorzugsweise die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon, AMS) zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Montag
09:00-14:00 (Annahmeschluss 13.30 Uhr)
Dienstag
09:00-14:00 (Annahmeschluss 13.30 Uhr)
Mittwoch
09:00-14:00 (Annahmeschluss 13.30 Uhr)
Donnerstag
09:00-14:00 (Annahmeschluss 13.30 Uhr)
Freitag
09:00-12:00 (Annahmeschluss 11.30 Uhr)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Öffnungszeiten nur für Terminkunden
Hinweis für Terminkunden
Die Sprechzeiten sind nur für Kunden mit einem Termin, oder nach vorheriger telefonischer Absprache.
Bitte tragen Sie einen Mund- und Nasenschutz, sowie einen eigenen Stift bei sich.
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Gewerbe - Anmeldung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbständige Zweigstelle) mit festem Betriebssitz neu eröffnen. Das gilt auch wenn Sie Ihren Betriebssitz aus einem anderen Bundesland nach Berlin verlegen.
Die Pflicht, das Gewerbe anzumelden, haben
- bei Einzel-Gewerben die Gewerbetreibenden,
- bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) die geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand).
Bei einer Änderung der Rechtsform muss sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) erstattet werden.
Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, wenn die Voraussetzungen nach § 6 der Gewerbeordnung vorliegen (siehe "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
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Handelsregisterauszug
Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.
In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG, UG) reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung sowie die Zustimmungserklärung(en) der Gesellschafter ein.
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Zustimmungserklärung Gesellschafter
Bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen
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Beiblatt Vertretungsberechtigte
Bei Gewerbeanzeigen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten
Gebühren
- 26,00 Euro - je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter einer Personengesellschaft
- 31,00 Euro - juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter
- 13,00 Euro - jeder weitere Vertreter einer juristischen Person
- 15,00 Euro - Gewerbeanzeige im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Ordnungsamt des Bezirks in dem sich der Betriebssitz des Unternehmens befindet.