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Sperrmüll (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt Spandau - Bürgerservice

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
Bürgerservice: 09.00-13.00 Uhr und 14.00-15.00 Uhr
Dienstag
Bürgerservice: 09.00-13.00 Uhr und 14.00-15.00 Uhr
Mittwoch
keine Sprechzeit (nur telefonisch von 09.00-13.00 Uhr und 14.00-15.00 Uhr)
Donnerstag
Bürgerservice: 10.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag
Bürgerservice: 09.00-13.00 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Sonstige Hinweise zum Standort

Am Standort können Termine für die Fachbereiche "Gewerbeservice" und "Ordnungsaufgaben" vereinbart werden.

Sperrmüll (illegal) - Entsorgung

Als Sperrmüll bezeichnet man meistens sperrige Einrichtungsgegenstände. Zum Beispiel Möbel, Teppiche und Matratzen.

Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

Voraussetzungen

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Daten (Anzeigender)

Formulare

  • formlos

Gebühren

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.