Sperrmüll (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt Reinickendorf - Allgemeiner Ordnungsdienst

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang und Parkplatz für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Brusebergstraße

Öffnungszeiten

  • Montag

      06.00 bis 22.00 Uhr
  • Dienstag

      06.00 bis 22.00 Uhr
  • Mittwoch

      06.00 bis 22.00 Uhr
  • Donnerstag

      06.00 bis 22.00 Uhr
  • Freitag

      06.00 bis 22.00 Uhr
  • Samstag

      08.00 bis 16.00 Uhr
  • Sonntag

      06.00 bis 14.00 Uhr

Nahverkehr

Bus
  • 122 Lübener Weg, 322 Lindauer Allee, 120, 320 Paracelsus Bad
Ubahn
  • U 8 Paracelsus-Bad

Nahverkehr

S-Bahn
U-Bahn
Bus

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte rufen Sie uns an.
Der Allgemeine Ordnungsdienst überwacht die Vorschriftseinhaltung der Straßenverkehrsordnung für den ruhenden Verkehr und die Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Dienstleistungsbeschreibung

Sperrmüll (illegal) - Entsorgung

Als Sperrmüll bezeichnet man meistens sperrige Einrichtungsgegenstände. Zum Beispiel Möbel, Teppiche und Matratzen.

Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

Voraussetzungen

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Daten (Anzeigender)

Formulare

  • formlos

Gebühren

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.

Chat

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