Sperrmüll (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt Reinickendorf - Allgemeiner Ordnungsdienst

Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Ordnungsamt Reinickendorf - Allgemeiner Ordnungsdienst
- Lübener Weg 26, 13407 Berlin
- Tel.: (030) 90294-2906 -2907
- Fax: (030) 90294-2960
- E-Mail: aod@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Zugang und Parkplatz für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Brusebergstraße
Öffnungszeiten
-
-
06.00 bis 22.00 Uhr
-
Dienstag
-
06.00 bis 22.00 Uhr
-
Mittwoch
-
06.00 bis 22.00 Uhr
-
Donnerstag
-
06.00 bis 22.00 Uhr
-
Freitag
-
06.00 bis 22.00 Uhr
-
Samstag
-
08.00 bis 16.00 Uhr
-
Sonntag
-
06.00 bis 14.00 Uhr
Nahverkehr
- Bus
-
- 122 Lübener Weg, 322 Lindauer Allee, 120, 320 Paracelsus Bad
- Ubahn
-
- U 8 Paracelsus-Bad
- S-Bahn
-
-
0.9km
S Alt-Reinickendorf
- S25
-
0.9km
S Alt-Reinickendorf
- U-Bahn
-
-
0.5km
U Lindauer Allee
- U8
-
0.5km
U Paracelsus-Bad
- U8
-
0.5km
U Lindauer Allee
- Bus
-
-
0.2km
Friedhof Reinickendorf
- 122
-
0.3km
Lübener Weg
- 122
-
0.4km
Sebastian-Friedhof
- 122
-
0.4km
Klamannstr.
- 322
- N8
-
0.4km
Brusebergstr.
- 122
-
0.5km
U Paracelsus-Bad
- 122
- 322
- N8
- 120
- 320
- N20
-
0.5km
U Lindauer Allee
- 322
- N8
-
0.5km
Septimerbecken
- 125
-
0.6km
Gotthardstr./Teichstr.
- 122
- 125
-
0.6km
Weiße Stadt
- 120
- N20
-
0.2km
Friedhof Reinickendorf
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte rufen Sie uns an.Der Allgemeine Ordnungsdienst überwacht die Vorschriftseinhaltung der Straßenverkehrsordnung für den ruhenden Verkehr und die Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Sperrmüll (illegal) - Entsorgung
Als Sperrmüll bezeichnet man meistens sperrige Einrichtungsgegenstände. Zum Beispiel Möbel, Teppiche und Matratzen.
Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Voraussetzungen
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Formulare
- formlos
Gebühren
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.
Download
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