Reisepass - Verlust melden
Sie sind verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl Ihres Passes oder des Passes Ihres Kindes mitzuteilen (Verlustanzeige). Zusätzlich müssen Sie noch eine Diebstahlanzeige bei der Polizei machen.
Das gilt für den Reisepass (ePass), den vorläufigen Reisepass und für den Kinderreisepass (anzeigepflichtig ist der/die gesetzliche Vertreter/in des Kindes).
Sie können dann ggf. auch gleichzeitig ein Ersatzdokument beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
Das gilt für den Reisepass (ePass), den vorläufigen Reisepass und für den Kinderreisepass (anzeigepflichtig ist der/die gesetzliche Vertreter/in des Kindes).
Sie können dann ggf. auch gleichzeitig ein Ersatzdokument beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
-
Persönliche Vorsprache
Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist ausgeschlossen. - Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
- Diebstahlanzeige bei der Polizei
Erforderliche Unterlagen
-
Identitätsnachweis
z.B. Personalausweis
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.