Reisepass - Verlust melden am Standort Bürgeramt 1 (Kreuzberg), Yorckstraße

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Schließzeit des Bürgeramtes in der Frankfurter Allee
Auf Grund der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum deutschen Bundestag ist das Bürgeramt 3 in Friedrichshain-Kreuzberg (Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin) vom 27. Januar bis zum 28.Februar 2025 geschlossen.

Die Abholung von bereits beantragten Personaldokumenten, wie Personalausweise oder Reisepässe, ist zu den regulären Öffnungszeiten möglich.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Samstag

      09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
      An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient. Dienstleistungen, für die üblicherweise keine Termine erforderlich sind, werden am Samstag nicht angeboten. Auch die Ausgabe fertiggestellter Dokumente sowie die Barzahlung sind Samstags nicht möglich. Allgemeine Informationen können an Samstagen ebenfalls nicht erteilt werden.

      Hier finden Sie eine Terminübersicht.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen (keine Barzahlung).

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

3. Etage

Sonstige Hinweise zum Standort

Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Reisepass - Verlust melden

Sie sind verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl Ihres Passes oder des Passes Ihres Kindes mitzuteilen (Verlustanzeige). Zusätzlich müssen Sie noch eine Diebstahlanzeige bei der Polizei machen.

Das gilt für den Reisepass (ePass), den vorläufigen Reisepass und für den Kinderreisepass (anzeigepflichtig ist der/die gesetzliche Vertreter/in des Kindes).

Sie können dann ggf. auch gleichzeitig ein Ersatzdokument beantragen (unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    z.B. Personalausweis

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.