Reisepass - Verlust melden am Standort Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Schließung Ausbildungsbürgeramt in Friedrichshain-Kreuzberg wegen Baumaßnahmen

Ab dem 04.05.2026 ist das Ausbildungsbürgeramt (Schlesische Str. 27 A) in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg auf Grund von Baumaßnahmen geschlossen.
Bereits beantragte Personaldokumente, wie Personalausweise oder Reisepässe und Fundsachen müssen im Bürgeramt 3 in der Frankfurter Allee 35/37 (U 5 – Samariterstr.) abgeholt werden.

Bürgeramt 3 – Öffnungszeiten:

Montag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 14.00 Uhr
Freitag 08.00 – 13.00 Uhr

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      geschlossen
  • Dienstag

      geschlossen
  • Mittwoch

      geschlossen
  • Donnerstag

      geschlossen
  • Freitag

      geschlossen

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • 165, 265, N65 - Taborstr.
  • U-Bahn

    • U1 - Schlesisches Tor

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!

Sonstige Hinweise zum Standort

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von 6,00 Euro pro Antrag von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nutzt hier eine Fotolösung, die auch für biometrische Bildaufnahmen von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlicher Einschränkung geeignet ist.

Die Anmeldung befindet sich im Erdgeschoss.

Dienstleistungsbeschreibung

Reisepass - Verlust melden

Sie sind verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl Ihres Passes oder des Passes Ihres Kindes mitzuteilen (Verlustanzeige). Zusätzlich müssen Sie noch eine Diebstahlanzeige bei der Polizei machen.

Das gilt für den Reisepass (ePass), den vorläufigen Reisepass und für den Kinderreisepass (anzeigepflichtig ist der/die gesetzliche Vertreter/in des Kindes).

Sie können dann ggf. auch gleichzeitig ein Ersatzdokument beantragen (unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    z.B. Personalausweis

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.