Öffnungszeiten
Montag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
Dienstag
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
10:00-16:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Mittwoch
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
Donnerstag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
Freitag
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
07:30-11:30 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Seit dem 26. August 2013 können Kunden ausschließlich über einen gebuchten Termin bei der Zulassungsbehörde vorsprechen. Lediglich für Kurzzeitkennzeichen sowie reine Außerbetriebsetzungen werden Wartenummern ausgegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Wartenummern für Kurzzeitkennzeichen zwei Stunden vor dem Ende der Öffnungszeit endet.
Für andere Zulassungsvorgänge vereinbaren Sie bitte online oder telefonisch unter der Service-Nummer 90269-3300 einen Termin.
Die Terminbuchung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen.
Zulassungsdienste, Händler und Firmenkunden mit mehr als 3 Vorgängen wenden sich bitte an die Sammelschalter.
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Kraftfahrzeug ummelden – nach einem Umzug nach Berlin
Wenn Sie nach Berlin gezogen sind, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug hier anzumelden. Sie bekommen dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit Ihrer neuen Adresse, sofern Sie Ihr altes Kennzeichen behalten.
Ihr altes Kennzeichen können Sie behalten, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Auf Wunsch können Sie auch ein Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. In diesem Fall wird Ihnen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. eine Zulassungsbescheinigung Teil II zugeteilt. Ob Ihr Wunsch-Kennzeichen frei ist, können Sie vorab online prüfen unter Reservierung eines Wunschkennzeichens.
Wenn das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, gilt dasselbe zum Beispiel nach einer Betriebsverlegung.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
Seit dem 01.10.2019 besteht die Möglichkeit für Privatpersonen, diese Dienstleistung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Voraussetzungen
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Umzug nach Berlin
Sie sind umgezogen nach Berlin. Sie sind jetzt mit Ihrem Haupt-Wohnsitz hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung in Berlin haben.
Falls Sie innerhalb von Berlin umgezogen sind, siehe
Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I
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Umzug innerhalb von Deutschland
Falls Sie aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind, wählen Sie bitte die entsprechende Dienstleistung:
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Kein Halter-Wechsel
Sie sind Halterin oder Halter des Fahrzeugs und wollen Halterin oder Halter bleiben.
Falls Sie das Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter zulassen wollen, siehe
Halter-Wechsel
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Persönliches Erscheinen mit Termin (Vertretung möglich)
Den Antrag können Sie oder ein Bevollmächtigter nur vor Ort stellen. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
Der Name, den Sie bei der Termin-Vereinbarung Namen angeben, muss der Name der künftigen Halterin oder des künftigen Halters sein – auch wenn jemand anders die Halterin oder den Halter an diesem Termin vertreten soll.
Erforderliche Unterlagen
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Antrags-Formular
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SEPA-Lastschriftmandat (entfällt, sofern Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten)
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Ausweis-Dokument
Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass mit Meldebescheinigung;
- Falls das Fahrzeug auf Sie persönlich zugelassen ist: Nachweis über Ihren Wohnsitz
wahlweise durch Ihren Personalausweis oder durch Ihren Reisepass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie).
Für eine Meldebescheinigung entstehen zusätzliche Kosten. Mehr zum Thema:
Meldebescheinigung beantragen.
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• Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll, benötigen Sie folgendes:
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Bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: formlose Vollmacht und Ausweis-Dokument
Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweis-Dokument der Person, die Sie vertritt,
- Ihr Ausweis-Dokument (außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht)
Das gilt auch bei Unternehmen und Vereinen, wenn sich die Vertretungsberechtigung nicht ergibt aus der Gewerbe-Anmeldung oder einem Register-Auszug.
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Bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis-Dokumente der Erziehungsberechtigten
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HU-Prüfbericht, falls fällig
Nachweis über eine aktuelle Hauptuntersuchung (HU), zum Beispiel
- durch die Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn die dort eingetragene Hauptuntersuchung noch gültig ist, oder
- durch den Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung
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Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
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Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
Für ein neues Berliner Kennzeichen: Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis. Ist das Fahrzeug noch zugelassen und behalten Sie Ihr bisheriges Kennzeichen, ist die Vorlage der ZBII entbehrlich. Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, ist der Fahrzeugbrief generell vorzulegen.
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alte Nummernschilder, soweit vorhanden
Entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug oder bei noch zugelassenem Fahrzeug und dem Wunsch, das Kennzeichen weiter zu führen.
Gebühren
17,50 Euro für die Ummeldung, sofern Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten
27,80 Euro für die Ummeldung, sofern Sie ein Berliner Kennzeichen beantragen
für zulassungsfreie Fahrzeuge erhöht sich die Gebühr um jeweils 2,10 Euro
Zusätzliche Kosten entstehen
- für die Nummernschilder, die Sie ggf. anfertigen lassen müssen, und
- falls Sie sich ein Wunschkennzeichen aussuchen.
Weiterführende Informationen