Kraftfahrzeug - Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Mittwoch

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Freitag

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Kraftfahrzeug - Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu. Auf Wunsch können Sie ein freies Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Die Zulassung berechtigt Sie dazu, mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag auf Erstzulassung eines Kraftfahrzeuges (Neufahrzeug). Das können Sie entweder online erledigen oder persönlich vor Ort.

Online-Antragstellung
1. Identifikation
  • Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto oder Sie nutzen einen Gastzugang zur BundID. Starten Sie anschließend den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
  • Als juristische Person erstellen Sie sich ein Unternehmenskonto (MUK) oder melden sich dort an. Anschließend authentifizieren Sie sich mittels Elster-Zertifikat.
2. Geben Sie die geforderten Daten im Portal ein.

3. Im Vorgang können Sie sich ein beliebiges freies Kennzeichen zuteilen lassen oder ein freies Kennzeichen Ihrer Wahl suchen. Sie können sich Ihr Kennzeichen aber auch schon vorab reservieren oder auf Verfügbarkeit prüfen (unter „Weiterführende Informationen“).

4. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.

5. Sie erhalten einen vorläufigen Zulassungsnachweis; drucken Sie diesen aus, befestigen Sie den Nachweis gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug.

6. Lassen Sie sich die Kennzeichen von einem Dienstleister prägen. Bringen Sie diese ungesiegelt am Fahrzeug an. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nur mit ungesiegelten Kennzeichen in Verbindung mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis gestattet.

7. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sowie die Stempelplaketten wenige Tage nach der Zulassung per Post.

Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsbehörde.

2. Füllen Sie den Antrag aus und bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.

3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.

4. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sowie die Stempelplaketten.

5. Lassen Sie sich die Kennzeichen von einem Dienstleister prägen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto oder ein Gastzugang zur BundID oder ein Unternehmenskonto (MUK).

Voraussetzungen

  • Neufahrzeug
    Das Fahrzeug, das Sie zulassen wollen, ist fabrikneu oder war noch nie zugelassen, weder in Deutschland noch anderswo. Es hat noch keine Nummernschilder.
  • Haupt-Wohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
    Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung in Berlin haben.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Terminvereinbarung
  • Für die Online-Antragstellung: Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB Teil II) muss über Sicherheitscodes verfügen.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK)
    Als natürliche Person ist das Vorhandensein eines BundID-Kontos nicht zwingend erforderlich, ein Gastzugang zur BundID ist ausreichend.
  • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion oder Elster-Zertifikat
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
    • die Software "AusweisApp"
    Als juristische Personon benötigen Sie ein Elster-Zertifikat.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • PayPal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erstzulassung eines Kraftfahrzeuges (Neufahrzeug)
    Stellen Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort.
    • Download des vorläufigen Zulassungsnachweises ist online möglich oder Ausstellung persönlich vor Ort bei der Terminabwicklung.
  • Identitätsnachweis
    • Für die Online-Antragstellung: Halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
    • Für die Antragstellung vor Ort: Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (Original oder amtlich beglaubigte Kopie). Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll: Ausweis(e) der Geschäftsführung/Vereinsführung (Original).
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird auch „COC“ genannt.
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Für die Antragstellung vor Ort bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Geschäftsführung (Original), Ausweis(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Für die Antragstellung vor Ort bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Vereinsführung (Original), Ausweise(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Für die Antragstellung vor Ort bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: formlose Vollmacht und Ausweis(e)
    Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
    • schriftliche Vollmacht
    • Ausweis-Dokument der Person, die Sie vertritt,
    • Ihr Ausweis-Dokument (außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht)
  • Für die Antragstellung vor Ort bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis(e) der Erziehungsberechtigten.
    In Einzelfällen ist es möglich, Fahrzeuge auf minderjährige Personen zuzulassen.

Formulare

Gebühren

  • 30,60 Euro (mindestens): bei Antragstellung vor Ort
  • 22,22 Euro: bei Online-Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.