Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) am Standort Bürgeramt Wilmersdorfer Straße

Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Bürgeramt Wilmersdorfer Straße
- Wilmersdorfer Straße 46, 10627 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9029-18769
- E-Mail: buergeramt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Die Wilmersdorfer Arcaden sind als barrierefreies Einkaufszentrum zertifiziert worden. Bitte folgen Sie der Beschilderung vor Ort.
Öffnungszeiten
-
-
08.00-16.00 Uhr (nur mit Termin*)
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Dienstag
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09.30-18.00 Uhr (nur mit Termin*)
-
Mittwoch
-
08.00-14.00 Uhr (nur mit Termin*)
-
Donnerstag
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09.30-13:30 Uhr (nur mit Termin*)
14.30-18:00 Uhr (nur mit Termin*) -
Freitag
-
08.00-14.00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Hinweis für Terminkunden
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Notfalltermine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
- Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich zu den Öffnungszeiten der Bürgerämter unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
Bitte beachten Sie: Momentan können Dienstleistungen der Bürgerämter noch nicht mit Debitkarten bezahlt werden. Wir arbeiten derzeit an der Umstellung unserer Bezahlsysteme von Girokarten mit Maestro-Funktion auf Debitkarten. Die Möglichkeit der Barzahlung steht wie gewohnt am Standort Hohenzollerndamm zur Verfügung.
In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
- Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich zu den Öffnungszeiten der Bürgerämter unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.5km
S Charlottenburg Bhf
- S3
- S41
- S45
- S5
- S7
- S9
-
0.5km
S Charlottenburg Bhf
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Bismarckstr.
- U2
- U7
-
0.4km
U Deutsche Oper
- U2
-
0.7km
U Sophie-Charlotte-Platz
- U2
-
0.8km
U Richard-Wagner-Platz
- U7
-
0.2km
U Bismarckstr.
- Bus
-
-
0.2km
U Bismarckstr.
- N2
- N7
-
0.3km
Bismarckstr./Kaiser-Friedrich-Str.
- 109
- 309
- N7
-
0.3km
U Wilmersdorfer Str.
- 110
- 309
- M19
- M29
- M49
- X34
- X49
- U7
-
0.4km
U Deutsche Oper
- N2
-
0.4km
Berlin, Kaiser-Friedrich-Str./Kantstr.
- M49
- X34
- N2
- X49
- 109
- M19
- N7
- 110
- 309
- M29
-
0.2km
U Bismarckstr.
- Regionalbahn
-
-
0.7km
S Charlottenburg Bhf
- FEX
- RE6
- RE7
- RE8
- RB23
- RE1
- RE2
-
0.7km
S Charlottenburg Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI)
Befindet sich die Hauptwohnung in Berlin und der Umzug erfolgt innerhalb der Stadt, so muss die Änderung Ihrer Adresse der Kfz-Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mitgeteilt werden. Die Mitteilung der neuen Adresse ist persönlich oder durch Vollmacht bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder einem Bürgeramt möglich.
Sofern der Platz für eine weitere Adresse auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
Im Onlineverfahren wird die Vorlage der ZB I durch die Erfassung und Verifizierung des Sicherheitscodes ersetzt. Die neu ausgestellte ZBI wird Ihnen postalisch an die neue Anschrift übersandt.
Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, verwenden Sie bitte die Dienstleistung "Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin“ (unter "Weiterführende Informationen").
Bitte beachten Sie, dass die gültige ZB I mitgeführt werden muss und auf Verlangen den zuständigen Personen auszuhändigen ist. Wird die ZBI nicht mitgeführt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Eine im Rahmen der internetbasierten Dienstleistung entwertete ZB I ist kein gültiges Dokument. Bis zum Erhalt der neuen ZB I ist die Zulassungsentscheidung, welche als vorläufige Zulassungsunterlage gilt, gut lesbar mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Diese Zulassungsentscheidung steht Ihnen für die Zeit von 30 Minuten nach Bekanntgabe in elektronischer Form zum Abruf im Portal zur Verfügung. Die Zulassungsentscheidung hat nach Portal-Abruf eine Gültigkeit von längstens zehn Tagen.
Sofern der Platz für eine weitere Adresse auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
Im Onlineverfahren wird die Vorlage der ZB I durch die Erfassung und Verifizierung des Sicherheitscodes ersetzt. Die neu ausgestellte ZBI wird Ihnen postalisch an die neue Anschrift übersandt.
Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, verwenden Sie bitte die Dienstleistung "Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin“ (unter "Weiterführende Informationen").
Bitte beachten Sie, dass die gültige ZB I mitgeführt werden muss und auf Verlangen den zuständigen Personen auszuhändigen ist. Wird die ZBI nicht mitgeführt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Eine im Rahmen der internetbasierten Dienstleistung entwertete ZB I ist kein gültiges Dokument. Bis zum Erhalt der neuen ZB I ist die Zulassungsentscheidung, welche als vorläufige Zulassungsunterlage gilt, gut lesbar mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Diese Zulassungsentscheidung steht Ihnen für die Zeit von 30 Minuten nach Bekanntgabe in elektronischer Form zum Abruf im Portal zur Verfügung. Die Zulassungsentscheidung hat nach Portal-Abruf eine Gültigkeit von längstens zehn Tagen.
Online Verfahren
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist bereits in Berlin zugelassen
- Der Halter darf nicht nach § 2 Abs. 1 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit sein
- Das Fahrzeug darf nicht nach § 3 Abs. 3 FZV zulassungsfrei sein
- Die Änderung der Meldeadresse muss vorab beim Bürgeramt erfolgt sein
- Für den Online-Antrag: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) muss mit einem freizulegenden Sicherheitscode versehen sein
-
Für den Online-Antrag: Online-Ausweisfunktion
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software (z.B. die AusweisApp2)
-
Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Giropay
- PayPal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI)
Online möglich oder persönlich vor Ort -
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode (bei Online-Beantragung) - Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
-
ggf. Fahrzeugbrief
Sofern noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I / II) und der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr ausreicht, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. In diesem Fall ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich. -
ggf. Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug
(Sofern der Halter eine juristische Person ist) -
ggf. Gewerbeummeldung oder Kopie des Mietvertrages für die neue Anschrift
(Sofern Halter eine juristische Person ist) -
ggf. Vollmacht auf Firmenkopfbogen mit rechtsverbindlicher Unterschrift
(Sofern Halter eine juristische Person ist)
Formulare
Gebühren
- 7,41 Euro: bei Online-Beantragung
- 10,80 Euro: für die Änderung bei einem Bürgeramt
- 12,00 Euro: für die Änderung bei der Kfz-Zulassungsbehörde
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Bürgeramt: für die Änderung des Fahrzeugscheins/der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO): für die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn der Platz für eine weitere Adresse nicht mehr ausreicht