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Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

Wenn sich Ihr Name, beispielsweise durch eine Heirat, geändert hat, müssen Sie diese Veränderung der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZBI und ZBII mitteilen. Die Mitteilung der Namensänderung ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Namensänderungen in den Fahrzeugpapieren können nicht mehr in den Bürgerämtern vorgenommen werden, sondern ausschließlich bei einer der Zulassungsbehörden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

Die Finanzbehörde (Hauptzollamt) wird über die Namensänderung automatisch informiert.

Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
  • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers
    • es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten

Gebühren

Grundgebühr: 11,10 Euro zzgl. weiterer Gebühren bspw. für die Zuteilung einer neuer Zulassungsbescheinigung Teil II

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung.

Zuständige Behörden

Die Dienstleistung kann ausschließlich bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.

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