Niederlassungserlaubnis für Selbständige am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aktuell sind die Zugriffe auf unsere Online-Terminvereinbarung massiv gestiegen. Dadurch kann es leider vorkommen, dass der Service zwischendurch nicht zur Verfügung steht. Es wird dann eine Wartungsseite angezeigt. Bitte beachten Sie hierzu unsere
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Zur weiteren Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens (Lockdown) wird die Bedienung an unseren Standorten Friedrich-Krause-Ufer und Keplerstraße eingeschränkt.
Bis mindestens 28.05.2021 findet die Bedienung nur mit Termin statt.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten um Verständnis für die folgenden Hygiene-Maßnahmen:
- Das Betreten unseres Dienstgebäudes ist nur mit medizinischer Maske gestattet. Medizinische Masken in diesem Sinne sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
- Bei Krankheitssymptomen können wir Sie aus Gründen des Infektionsschutzes nicht bedienen.
- Bitte beachten Sie, dass Corona-bedingt nur der Zutritt von Personen gewährt werden kann, die für sich persönlich online einen Termin gebucht oder eine Einladung zur Vorsprache erhalten haben. Wenn möglich, kommen Sie bitte ohne Begleitpersonen zum Termin.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Niederlassungserlaubnis für Selbständige
Wenn Ihnen für eine selbständige, unternehmerische Tätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, können Sie nach 3 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Voraussetzung ist insbesondere, dass Sie
- Ihr Unternehmen erfolgreich etabliert haben und
- aus den Einkünften den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen sichern können.
Hinweis:
Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie die Niederlassungserlaubnis frühestens nach 5 Jahren erhalten. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Voraussetzungen
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Schriftlicher Antrag
Bitte stellen Sie einen Antrag beim Landesamt für Einwanderung. Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebührenbescheid.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen“ genannten Dokumente bei (in Kopie). -
3 Jahre Aufenthaltserlaubnis für eine unternehmerische Tätigkeit (keine freiberufliche)
Ihre Aufenthaltserlaubnis muss nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a Aufenthaltsgesetz für eine selbständige, unternehmerische Tätigkeit erteilt worden sein.
- Wenn Sie freiberuflich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz tätig sind, kann Ihnen die Niederlassungserlaubnis erst nach 5 Jahren erteilt werden. Es gelten dann auch andere Voraussetzungen. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
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Ausreichende Einkünfte
Das Einkommen aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit muss den Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familienangehörigen sichern können. Einkünfte Ihrer Familienangehörigen oder Gewinne aus Kapital-Vermögen können nicht berücksichtigt werden.
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Ausreichende Krankenversicherung
Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
- Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
- Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
- Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“)
-
Altersvorsorge
Bei Vollendung des 67. Lebensjahres müssen Sie
- entweder eine monatliche Rente von 1.332,36 Euro (für mindestens 12 Jahre) erhalten
- oder ein Vermögen von 194.631,00 Euro besitzen.
-
Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.
- Hauptwohnsitz in Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Gültiger Pass, zusammen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis
Ihre Aufenthaltserlaubnis muss nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a Aufenthaltsgesetz erteilt worden sein.
Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie die Niederlassungserlaubnis frühestens nach 5 Jahren erhalten. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“. -
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
- Formular Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
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Formular Prüfungsbericht (ausgefüllt)
Zusammen mit den im Prüfungsbericht genannten Unterlagen
Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch
- Steuerberater,
- Wirtschaftsprüfer oder
- Steuerbevollmächtigte
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Mietvertrag oder Kaufvertrag
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
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Krankenversicherung
Bitte legen Sie entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor.
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Altersvorsorge
Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
- eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
- eigenes Vermögen
- erworbene Rentenanwartschaften oder
- Betriebsvermögen
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Bescheinigungen zum Integrationskurs
"Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs bzw. Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests
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Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
Gebühren
- 124,00 Euro für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis
- 62,00 Euro wenn der Antrag abgelehnt werden muss
- 28,80 Euro für türkische Staatsangehörige
Rechtsgrundlagen
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Erläuterung der Symbole
Aufzüge in den Häusern A und C
Nahverkehr
S-Bahn S 41/42 (Westhafen)
U-Bahn U 9 (Amrumer Str.)
Bus 123, 142, M27