Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Aufnahme bzw. Durchführung eines Studiums
Erforderliche Unterlagen
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Gültiger Pass
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
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Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
Nur bei erstmaliger Beantragung erforderlich.
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Lebensunterhaltsnachweis
- bei erstmaliger Erteilung: z.B. Sperrkonto bei einer deutschen Bank über 8.640 Euro / Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck / Stipendienbescheinigung / notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten
- bei Verlängerung: Kontoauszüge der letzten sechs Monate
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Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
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Immatrikulationsbescheinigung oder bedingte Zulassung
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Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen"
Gebühren
Die folgenden Gebühren bemessen sich nach dem jeweiligen technischen Aufwand bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis. Sie betragen ab dem 01.09.2017:
- 56,00 bis 100,00 Euro für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
- 49,00 bis 96,00 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Maximal 28,80 Euro für türkische Staatsangehörige
- Stipendiaten: Gebührenfrei (nur bei einem Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer deutschen Stiftung oder eines mit EU-Mitteln finanzierten Programms)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor das Visum oder die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft.
In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis bei Vorsprache als Etikett in den Pass eingeklebt.
Elektronische Aufenthaltstitel können zurzeit nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden.
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten