Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Weiterbildung

Zum Zweck einer betrieblichen Weiterbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.

Die Aufenthaltserlaubnis kommt insbesondere für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Betracht für
  • eine mehrjährige Weiterbildung zum Facharzt, wenn die Weiterbildung den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern entspricht,
  • eine sonstige ärztliche Weiterbildung im Rahmen eines Regierungsstipendiaten-Programms oder
  • eine Weiterbildung im Rahmen eines von der Bundesagentur für Arbeit geprüften Weiterbildungsplans.
Der Aufenthaltszweck der betrieblichen Weiterbildung umfasst auch den Besuch eines vorbereitenden, berufsbezogenen Deutsch-Sprachkurses nach der Deutschsprachförderverordnung für maximal 6 Monate.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für die gesamte Dauer der Weiterbildung zuzüglich der Dauer des Sprachkurses erteilt. Nach erfolgreicher Weiterbildung kann die Aufenthaltserlaubnis als Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche oder für eine Erwerbstätigkeit verlängert werden.

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
    • Mindestens zweijährige betriebliche oder schulische Berufsausbildung,
    • eine gehobene schulische Berufsausbildung (zum Beispiel nach dem Abitur) oder
    • eine Fachhochschul- oder Hochschulausbildung
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    Eine Zulassung der betrieblichen Weiterbildung setzt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus.
  • Gesicherter Lebensunterhalt
    Der Lebensunterhalt muss während der Weiterbildung aus eigenen Mitteln oder durch Dritte gesichert sein. Monatlich müssen dafür mindestens 906,00 Euro zur Verfügung stehen (aktueller Wert für das Jahr 2024).
  • Ausreichende Krankenversicherung
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
    • Wenn Sie jünger als 30 Jahre sind: Beachten Sie bitte die Informationen im Merkblatt „Ausreichender Krankenversicherungsschutz für Studierende“ lesen. Die dortigen Informationen gelten dann auch für einen Aufenthalt zum Zweck der Weiterbildung.
    • Wenn Sie das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben: Beachten Sie bitte die Informationen im Merkblatt „Krankenversicherung“.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" (ausgefüllt)
  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (ausgefüllt)
  • Stipendium oder Arbeitsvertrag
  • Zeugnisse über die bisherige berufliche Ausbildung
    Zum Beispiel Hochschulzeugnis oder Ausbildungszertifikat
  • Krankenversicherung
    bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
    • elektronische Gesundheitskarte mit Foto
    • aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
    bei einer privaten Krankenversicherung:
    • Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge
    • Bescheinigung des Versicherers
  • Nachweis über Ihren Wohnsitz
    zum Beispiel durch
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Melde-Bestätigung)
    oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeber-Bestätigung),
    siehe Abschnitt „Formulare"

Gebühren

  • 100,00 Euro: Für die erstmalige Erteilung
  • 96,00 Euro: Für die Verlängerung um bis zu drei Monate
  • 93,00 Euro: Für die Verlängerung um mehr als drei Monate
Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur im Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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